Ich klink mich hier mal mit ein, weil ich relativ wenig Ahnung von BSVs habe und hier auf Hilfe hoffe:
Man bekommt bei einem BSV neben der Habenverzinsung (,die relativ mau ist) Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage, wenn VWLs in den BSV fließen, richtig?
Man kann sowohl WBP (8,8% bis 512 Eur), als ANSZ (9% bis 470 Eur) auf ein und dieselben VWLS bekommen?
Sind VWLs wirklich nur die Summe, die man mit dem Arbeitgeber vereinbart hat oder gilt als VWL die Summe die der AG direkt in den BSV einzahlt? Ich habe mit meinem AG nämlich vereinbart, dass er zusätzlich zu der von ihm gezahlten Summe etwas von meinem Gehalt direkt mit in den BSV einzahlt - wäre ja dann clever.
Den Bausparvertrag muss sieben Jahre laufen, dass WBP und ANSZ ausgezahlt werden und nicht verfallen?
Abgesehen von der Darlehnsfuntkion, wird der Bausparvertrag über eine gewisse Summe und eine gewisse Laufzeit festgelegt.
Wann kann ich den BSV dann beenden - erst wenn die festgelegte Summe erreicht und/oder die Laufzeit vollendet ist und das darf erst nach sieben Jahren geschehen um die staatlichen Leistungen nicht zu verlieren?
Oder kann ich nach sieben Jahren auch aus dem BSV ohne die Mindestsumme erreicht und/oder die Laufzeit vollendet zu haben?
Insgesamt würde es dann für mich, der kein güntiges Darlehn will, Sinn machen, jährlich nur 512,- Eur in den BSV einzuzahlen und somit 17,8 % + den Zinssatz des BSV zu kassieren.
Vorausgesetzt man kann nach den sieben Jahren den BSV auch ohne Erreichen der vereinbarten Summe und/oder ohne Vollendung der Laufzeit kündigen.
Wäre jetzt zwar kein riesen Gewinn, aber das maximale an stattlicher Förderung rausgeholt.