Zustand der Austausch-iPhones

  • Genauso wie es Benz-Driver schon gesagt hat handelt es sich dabei um Gebrauchtgeräte die wieder zurechtgemacht wurden.

  • Trotzdem meine Frage was macht Euch so sicher das es "gebrauchte" Geräte sind?? Es geht mir um den Rechtsanspruch beim Tausch eines Gerätes denn in diesem Fall habe ich Anspruch auf ein NEUES Gerät!!

    ACHTUNG!! Meine Postings spiegeln lediglich meine PERSÖNLICHE MEINUNG wieder!! Diese soll nicht zur Meinungsbildung anderer dienen oder gar die Meinung anderer User beeinflussen!!

  • Zitat

    Original geschrieben von sinus
    Es geht mir um den Rechtsanspruch beim Tausch eines Gerätes denn in diesem Fall habe ich Anspruch auf ein NEUES Gerät!!


    Wie kommst du auf diese Idee? Kannst du diesen Anspruch auch belegen?

  • Nun wenn ich ein Gerät innerhalb einer bestimmten Frist aus welchen Grund auch immer tauschen muss (die genaue gesetzliche Rechtspruchung kenne nicht) habe ich doch wohl anspruch auf ein neues!

    ACHTUNG!! Meine Postings spiegeln lediglich meine PERSÖNLICHE MEINUNG wieder!! Diese soll nicht zur Meinungsbildung anderer dienen oder gar die Meinung anderer User beeinflussen!!

  • Zitat

    Original geschrieben von sinus
    Es geht mir um den Rechtsanspruch beim Tausch eines Gerätes denn in diesem Fall habe ich Anspruch auf ein NEUES Gerät!!


    Nö, 2x darf Apple nachbessern, danach hast du erst Anspruch auf ein neues Gerät.

  • Zitat

    Original geschrieben von sinus
    Nun wenn ich ein Gerät innerhalb einer bestimmten Frist aus welchen Grund auch immer tauschen muss (die genaue gesetzliche Rechtspruchung kenne nicht) habe ich doch wohl anspruch auf ein neues!


    Diese Frist ist halt sehr, sehr begrenzt ;). Bei DeadOnArrival hast du gerade mal noch Anspruch darauf. Bei einem Gerät, welches du sechs Monate in Benutzung hast, natürlich nicht mehr. Da hast du Anspruch auf Mängelbeseitigung, d.h. Reparatur. Selbst ein Austauschgerät geht schon über deinen eigentlichen Anspruch hinaus.


    Zitat

    Original geschrieben von pchb
    Nö, 2x darf Apple nachbessern, danach hast du erst Anspruch auf ein neues Gerät.


    Auch nicht ganz richtig - nach erfolgloser, mehrfacher Reparatur des gleichen Fehlers, hast du Anspruch auf Rückabwicklung, das kann bedeuten, dass man ein neues Gerät bekommt, muss es aber auch nicht.

  • Entweder ist es noch zu früh, oder aber ich seh nicht was das mit der Richtigkeit meiner Aussage zu tun hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von pchb
    Entweder ist es noch zu früh, oder aber ich seh nicht was das mit der Richtigkeit meiner Aussage zu tun hat.


    Du schreibst, dass du nach zweimaliger, erfolgloser Reparatur Anspruch auf ein Neugerät hast. Das ist aber nicht ganz korrekt. Du hast Anspruch auf Rückabwicklung, ob das bedeutet, dass der Händler dir ein Neugerät gibt, du ein ganz anderes Gerät nimmst oder der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird, entscheidet der Händler.


    Der Händler kann also genausogut sagen, nöö, ich will mit dir keine Geschäfte mehr machen, Geld zurück und gut ;).

  • Zitat

    Original geschrieben von sinus
    Kannst Du diese Behauptung belegen?


    Frag doch selbst bei Apple nach. Es ist jedenfalls so. Neugeräte gibt es erst nach dem 3. Tausch. Alles, was nicht in einem sales package (eingeschweißte Originalverpackung mit dem ganzen Orginalzubehör) kommt, sind refurbished Geräte aus dem Tauschgerätepool. Das sind gebrauchte Geräte von anderen Kunden, die überholt werden und eine neue Hülle bekommen. Sie sehen äußerlich neu aus, sind aber gebraucht.


    Zitat

    Original geschrieben von sinus
    Nun wenn ich ein Gerät innerhalb einer bestimmten Frist aus welchen Grund auch immer tauschen muss (die genaue gesetzliche Rechtspruchung kenne nicht) habe ich doch wohl anspruch auf ein neues!


    Nein. Du kannst aber vom Vertrag zurücktreten.


    Zitat

    Original geschrieben von pchb
    Nö, 2x darf Apple nachbessern, danach hast du erst Anspruch auf ein neues Gerät.


    Nein. Erst nach dreimaligem Tausch.


    Ihr könnt jetzt natürlich weiterrätseln ob und warum, Tatsache ist, daß es genauso ist, wie ich es sage.

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Hier werden mal wieder Garantie und Gewährleistung wild durcheinander geworfen. :rolleyes:


    Einen Anspruch auf Rückabwicklung im Rahmen der Gewährleistung hast Du nur dann, wenn Du den Fehler auch bei Deinem Vertragspartner reklamierst und ihm die Gelegenheit zur Fehlerbeseitigung gibst. Heisst hier: Du hättest Dich dazu an T-Mobile wenden und deren Reparaturprozess durchlaufen müssen.


    Da Du aber nun Apple direkt angegangen bist und eine freiwillige Leistung (Garantie) des Herstellers in Anspruch genommen hast, hat das mit Gewährleistung und diesbezüglicher Rechte absolut null zu tun. Oder anders gesagt: Dieser Tausch "zählt nicht" in Bezug auf eine mögliche Rückabwicklung.


    Ob T-Mobile aus Kulanzgründen es doch akzeptieren würde(!), den Austaisch durch Apple anzuerkennen, steht auf einem anderen Papier.


    Und noch was sinus:
    Das Angebot von Apple ist eine freiwillige Leistung bzw. ein Angebot an den Kunden, den Austauschservice zu den Bedingungen anzunehmen, die Apple vorgibt. Wie Du da den Anspruch auf ein Neugerät herbeidichten möchtest, ist schon recht abenteuerlich...


    Natürlich wird Apple diesen Tauschpool so weit wie möglich aus refurbished-Geräten bestücken. In Engpasszeiten kann(!) es sicherlich sein, daß Apple ne Charge Neugeräte zuschiesst - aber das ist weder planbar noch besteht irgendein Anspruch darauf.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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