Diskussion: Großer allgemeiner Amazon-Thread (Schnäppchen, allgemein etc.)

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Ich habe eine Frage zur Amazon Tiefpreisgarantie (konnte auf Anhieb keine passende Antwort finden): Möchte welche von den DVD-Boxen aus dem Prospekt des Media Marktes Kaiserslautern. Kann ich die bei Amazon bestellen, und denen kurz darauf den Flyer mailen? Dann bekomme ich die Differenz gutgeschrieben? Oder funktioniert das so nicht? Habe die Tiefpreisgarantie noch nie in Anspruch genommen...


    THX


    nachdem deine Bestellung versendet wurde, erscheint ein paar Tage später ein Link "Tiefpreisgarantie in Anpruch nehmen" (so ungefähr jedenfalls) in deinem Konto bei amazon bei der jeweiligen DVD-Bestellung.


    Dort drauf klicken, ausfüllen, freuen

  • einige von euch haben doch das Leatherman Messer zum günstigen Preis gekauft.
    Ich habe eben durch Zufall gesehen das diese Einhandmesser nach dem neuen Waffengesetz nicht mehr geführt werden dürfen. Wobei das ganze dermassen schwammig formuliert ist, das man nur auf der sicheren Seite ist wenn man die Messer zu Hause lässt

  • wenn ich das neue Waffengesetz richtig verstanden habe fallen die Messer nicht darunter , da die Klinge unter 8,5cm bzw 12cm ist


    http://www.messer-werkstatt.de/agb/Messerrecht_2007_02.pdf



    Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge


    -
    höchstens 8,5 cm lang ist und
    -
    nicht zweiseitig geschliffen ist;



    http://www.bundesrecht.juris.d…g_2002/BJNR397010002.html




    (1) Es ist verboten


    1.
    Anscheinswaffen,
    2.
    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.
    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm


    zu führen.

  • Moin,


    seit 01.04.08 ist das Führen von Einhandmessern, also Taschenmessern, die man einhändig öffnen kann und dann verriegeln zunächst verboten, solange man keine "plausiblen Gründe" für das Führen nennen kann.
    Was Du im oberen Textabschnitt schreibst, bezieht sich auf Springer und ist schon seit 2002 so.
    Also sind die Messer von Leatherman nur eingeschränkt in der Öffentlichkeit führbar.
    Näheres gibts unter http://www.messer-werkzeuge.de oder gleich im messerforum.net.


    Willi

  • Na also, Punkt 3 ist der Knackpunkt:
    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm


    Und genau in dieser Formulierung steckt der Knackpunkt.
    Teilt den Satz in drei Teile A or B C. Juristisch gesehen müsste das nämlich so gelesen werden (A or B) C


    Es sind nämlich ALLE Einhandmesser verboten, aber nur die Messer mit fester Klinge über 12 cm.


    Das führt zu diesen absurden Sachen:



    das obere Messer ist erlaubt zum führen
    das untere nicht


    P.S.: das Bild ist aus einem Thread zu diesem Thema in einem anderen Forum

  • ok , ich hatte das so verstanden ,


    Einhandmesser , Klinge 11,9 cm -> erlaubt
    Einhandmesser , Klinge 12,1 cm -> verboten
    Feststehendes , Klinge 11,9 cm -> erlaubt
    Feststehendes , Klinge 12,1 cm -> verboten

  • Zitat

    Original geschrieben von m@rtin
    Das führt zu diesen absurden Sachen:


    Ganz so absurd ist es nicht, wenn man bedenkt, daß wohl niemand das obere Messer verdeckt ohne Messertasche ö.ä. bei sich führen wird. Ein Einhandmesser mit eine Klinge von etlichen Zentimetern kann man aber relativ problemlos in Hosen-/Jackentasche verdeckt mitführen und sehr schnell mit einer Hand herausziehen und 'zum Einsatz' bringen. Und auf diese verdeckt mitgeführten Messer dürfte mit der Regelung abgestellt worden sein.
    Es gibt -wenn ich recht erinnere- auch hier irgendwo einen Thread zu dem Messerthema...

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