ZitatOriginal geschrieben von *Hirschi*
Quelle, oder ist dies nur ne Vermutung, die an einem Stammtisch aufgeschnappt wurde? :cool:
Rückspiegel sind 2 Vorgeschrieben. Links außen muß immer sein, und dann entweder rechts außen, oder Innenspiegel.
Früher waren viele PKW gerade der preiswerten Klasse gar nicht mir einem rechten Außenspiegel versehen. Mein erstes Automobil hatte einen solchen auch nicht, bereits ab Werk.
Später bin ichmit meinem jetzigen Auto (mit rechtem Außenspiegel) problemlos durch den TÜV gekommen, obwohl der Innenspiegel abgefallen war, und im Handschuhfach lag. Da hat mir das der TÜV-Prüfer auch bestätigt, es müssen nur 2 Spiegel sein, Links außen immer, und dann Wahlweise rechts außen, oder innen. Hat man drei ist das nicht verboten, aber nicht Pflicht.
Allerdings ist der recht Außenspiegel Pflicht, wenn der Innenspiegel aus irgendenem Grund nicht benutzbar ist. Also z.B. Bei Fahrten mit Anhänger, Bei LKW, oder wenn der Blick durch den Innenspiegel verdeckt ist, wegen viel Gepäck, oder oder verdunkelter zugeklebter Heckscheibe etc.