Fahrkostenzuschuss und Lohnsteuerbescheinigung

  • Mahlzeit,


    ich bin seit über einen Jahr in einem Beschäftigungsverhältnis und demzufolge habe ich vor für das Jahr 2008 erstmals eine Steuererklärung zu machen. Heute kam entsprechend auch der Ausdruck der elek. Lohnsteuerbescheinigung und da wundert mich genau eine Sache.


    Ich bekomme von meinem Arbeitgeber einen Fahrkostenzuschuss, welcher monatlich mit dem Festgehalt ausgezahlt wird. Doch dieser Fahrtkostenzuschuss ist auf dieser Bescheinigung nicht mit aufgeführt.


    Im Internet findet man nicht unbedingt aussagekräftige Hinweise, wie man so etwas handhaben soll. Gefunden habe ich dass der AG den FKZ (Fahrkostenzuschuss) wohl pauschal mit 15% versteuern muss. Auch im Bekanntenkreis habe ich niemanden der schon länger arbeitet und FKZ erhält. Bei meinen AG für dieses Jahr schon Schicht im Schacht, sodass ich dort direkt nicht nachfragen kann (zumindest dieses Jahr nicht mehr).


    Kann ich nun überhaupt meinen Weg zur Arbeit von der Steuer absetzen? Der einfache Weg sind bei mir bereits 52km und das ist doch nicht ganz unerheblich, deshalb brennt mir die Frage so auf den Fingern.


    Meine Vermutung wäre ja, ich muss den FKZ, der mir gezahlt wird, mit angeben, welcher dann mit meinem Weg zur Arbeit den ich steuerlich absetze möchte verrechnet wird?


    Wenn ja, aber wieso gibt es dann keine Angabe auf der Lohnbescheinigung dazu? :o


    Bin da noch etwas laienhaft auf dem Gebiet unterwegs :/


    Gruß

     iMac 27' Late 2012
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  • Fahrtkostenzuschüsse des AG sind (oder können) für den AN lohnsteuerfrei sein.


    Dennoch müsste bei der Steuererklärung entsprechend vom AN angegeben werden wieviel Zuschüsse er vom AG erhalten hat (gibt es ggf. noch mit einer separaten Abrechnung). Um diesen Betrag wird vom FA dann der sonstige Betrag der "Pendlerpauschale" gekürzt, was über bleibt kann sich der AN anrechnen lassen.


    Da Du aber eh nicht am 01.01. Deine Steurerklärung machen kannst bleibt geng Zeit mal bei AG nachzufragen wie die das genau mit den Zuschüssen handhaben.


    Konkret:
    Wenn Du bspw. 150 € Zuschuss bekommen hast wären das aufs Jahr gesehen 1.800 €. Bei 52 km und 220 Arbeitstagen hättest Du Aufwendungen in Höhe von 3432 € die Du steuerlich geltend machen könntest abzüglich der 1.800 € Zuschuss bleiben davon aber nur noch 1.632 € die tatsächlich vom FA angerechnet werden.

  • Bei mir war es so:
    Bis 2007 war meine Fahrkostenpauschale vom AG pauschalversteuert, d.h. nicht LS- und SV-pflichtig. Seit 2007 wurde diese Pauschale wie normaler Lohn gezahlt.
    Für 2008 wird mein AG nach dem BVerfG-Urteil jetzt nachträglich pauschal versteuern und ich kriege die abgeführte LS und SV wieder zurücküberwiesen.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Ja danke euch beiden. Also doch schon so wie ich es mir gedacht habe. Nichtsdestotrotz werde ich im neuen Jahr mal bei meinem AG nachfragen, wie genau ich damit verfahren soll


    Gruß

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  • Hallo,


    ich muss mal meinen Thread uppen, da mir die Situation nachwievor unklar ist. Folgendes hat sich nun geändert.


    - bisher waren es 16,50€ am Tag für den einfachen Weg von 50km
    - nun halbieren sich die 50km und ich bezieh nachwievor 16,50€ (neuer Wohnsitz)
    - der Fahrtkostenzuschuss erscheint nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung
    - Aussage meines Arbeitgebers lautet, einfach die 16,50 * 50km mit angeben und fertig. Mehr Infos sind es nicht


    -> da ich für 27km 16,50€ erhalte, zahl ich am Ende doch die Zeche indem ich nachzahlen muss, da mir Zuschüsse gewährt wurde, die mir eigtl nicht zu steht?


    Ich habe bisher auch keine Steuererklärung gemacht (arbeite erst 1 1/2 Jahre) und sollte es vermutlich auch lassen, so lang ich für 27km 16,50€ bekomm? Grenzt das nicht fast schon an Steuerhinterziehung? Ich hab ein echt schlechtes Gefühl :o



    Dies erscheint mir in der Tat etwas dubios und ich weiß auch nicht genau, wo ich nachfragen kann. Im Familien und Bekanntenkreis ist das eher unbekannt. Sollte ich dann direkt mal mit einem Steuerberater Kontakt aufnehmen oder wäre das auch die falsche Person für solche Fragen? Finanzamt direkt?


    Evlt weiß hier ja jemand genaueres zu dem Thema.


    Gruß

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