Gerade geschalteten Anschluss sofort wieder kündbar bei Freenet?

  • Hallo zusammen,


    heute wurde mein DSL-Telefonanschluss Freenet Komplett 16 MBit (mit 24 Mon. Vertragslaufzeit) ca. vier Wochen nach Bestellung bei Freenet via Strato DSL3+ geschaltet.


    Leider ziemlich ernüchternd: Statt der bis zu 16 MBit/s komme ich lt. Speedtests und den Angaben der Fritzbox auf max. 5-6 MBit/s, meist sogar nur 3 MBit im Download. 6 MBit hätte ich woanders deutlich billiger bekommen und komme mir hier schon ziemlich ver*rscht vor...


    Gibt's in der ersten Woche bei Freenet evtl. noch ein Kündigungsrecht oder was kann man da machen? Die kommenden 24 Monate möchte ich so nicht zubringen (würde dann zu unserem Kabel-Provider wechseln, da passt der Speed wenigstens lt. Nachbarn)!


    Freue mich auf weiterführende Antworten!


    Danke

  • 1. darfst du den Zugang noch nicht benutzt haben
    2.Der Erhalt der Auftragsbestätigung mitsamt den AGB´s sollte noch nicht länger als 14 Tage her sein


    .... dann könnte es mit einem Rücktritt vom Vertrag noch was werden(Widerruf muß schriftlich erfolgen).


    Auszug aus den Strato-AGB:
    1.7 Widerrufsbelehrung gemäß §§ 355, 312d BGB
    Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: STRATO AG – Pascalstr. 10 – 10587 Berlin.
    Widerrufsfolgen:
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
    Besondere Hinweise:
    Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Ende der Widerrufsbelehrung.
    Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und/oder Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft abgeschlossen haben


    Quelle: http://www.strato.de/agb/index.html


    Gruß Bernd

  • Ein normaler Widerruf wird zu 99 % nicht klappen. Der Grund ist, daß der Anschluß bereits geschaltet wurde und damit die Dienstleistung erbracht wurde.


    Ob die verminderte Leistungsgeschwindigkeit einen Grund für eine Beschwerde gibt, kommt auf die AGB's deines Tarifs an. Normalerweise werden Mindestgeschwindigkeiten z.B. mindestens 8000 bei 16k DSL versprochen, aber nicht 16k.


    Wenn dann könnte es nur was über die Kulanzschiene werden.

  • Die AGB sind mir Ende November zugestellt werden, wenn ich mich richtig erinnere.


    Dort steht nichts von einer Mindestgeschwindigkeit, die Freenet erfüllt. Unter 3-5 finde ich aber das folgende:


    Zitat

    Ob und mit welcher Übertragungsgeschwindigkeit der freenetKomplett Anschluss dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden kann, ist technisch abhängig von dessen Telefonanschlussleitung.
    Kann dem Nutzer die von ihm gewünschte Übertragungsgeschwindigkeit nicht bereitgestellt werden, ist der Nutzer damit einverstanden, dass freenet ihm,
    einen freenetKomplett Anschluss mit nächst geringerer, maximal zur Verfügung stehender Übertragungsgeschwindigkeit einrichtet. In diesem Fall erhält er hierüber eine gesonderte oder deutlich gestaltete Mitteilung. Im Falle der Bereitstellung einer niedrigeren Übertragungsgeschwindigkeit als der Bestellten behält sich freenet das Recht vor, zugunsten des Kunden eine Anpassung des freenetKomplett Tarifs vorzunehmen. Die tatsächlich nutzbare Bandbreite kann frühestens zum Zeitpunkt des Schaltermins ermittelt werden. Voraussetzung für die Ermittlung ist der geschaltete Anschluss und das angeschlossene Endgerät.


    Was soll ich davon halten und wie soll ich weiter vorgehen?


    Wenn ich die Hotline anrufe, bestätige ich auf jeden Fall, dass ich den Zugang bereits nutze. Aber der Zeitraum für die Kündigung vor Erbringung ist eh schon abgelaufen, oder? Zumal ich ja dem Techniker (von der Telekom) bestätigt habe, dass er Arbeiten am Anschluss durchgeführt hat.

  • Das du den Zugang nutzt kann Freenet direkt prüfen über den Traffic, den Du bereits generiert hast. Deswegen solltest Du dir deswegen keine falschen Vorstellungen machen.


    Der Ausschnitt sagt praktisch das aus, was ich sagte.


    Die garantieren keine Mindestgeschwindigkeit. Was sie aber machen ist dich darüber zu informieren, wenn die beantragte Geschwindigkeit nicht realisierbar wäre.

  • Also bringt es auch nichts, wenn ich morgens noch eine Kündigung zur Post bringe?


    Die Information kann ja aber erst nach Schaltung erfolgen. Also müsste ich abwarten, bis sie sich melden oder wie? 5 MBit sind für mich aber nicht akzeptabel. :flop:

  • Wer sagt denn, das Freenet nicht vergessen hat den DSL-Port von 6 auf 16M hoch zustellen?
    Bevor du also die Schwirigkeiten mit Widerruf und Kündigung anfängst, melde doch erstmal eine Störung. Vlt. bekommen die das sogar hin...

    IHK geprüfter IT-Systemelektoniker
    Fachbereich Telekommunikation

  • Zitat

    Original geschrieben von saw
    Also bringt es auch nichts, wenn ich morgens noch eine Kündigung zur Post bringe?


    Die Information kann ja aber erst nach Schaltung erfolgen. Also müsste ich abwarten, bis sie sich melden oder wie? 5 MBit sind für mich aber nicht akzeptabel. :flop:


    Ein Widerruf würde jetzt nichts mehr bringen,da du die Auftragsbestätigung+AGB bereits Ende November erhalten hast und somit die 14 Tage vorbei sind.


    Was deine inakzeptablen 5Mbit betrifft,da scheinst du beim Angebot das Wortkürzel "bis" oder "bis zu" vor der Geschwindigkeit überlesen zu haben. ;)


    Das heißt nicht das du bei Buchung eines DSL16000-Paketes auch DSL16000 bekommst,sondern man schaltet dir das maximale was an deinem Anschluss möglich ist.
    http://www.freenet.de/freenet/dsl/order/index.html
    oder
    http://www.strato.de/dsl/index.html#


    usw.


    Bei der Telekom würdeste nicht 5Mbit,sondern nur 3Mbit bekommen,wenn du kein RAM-Pilotprojektteilnehmer bist.



    Gruß Bernd ;)

  • in den AGBs bei allen wie auch hier, steht ja immer:


    1.7 Widerrufsbelehrung gemäß §§ 355, 312d BGB
    Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten


    da stehen drei sachen bzgl des widerrufsrechts bzw. beginns der widerrufsfrist:
    entweder beginnt die frist an zu laufen:
    1. die frist beginnt mit dem erhalt der belehrung
    2. nicht vor vertragsschluss
    und
    3. nicht vor erfüllung unserer pflichten


    und letzteres trifft auf dich zu.
    wenn am montag den 22.12.2008 deine leitung geschaltet wurde, also "die erfüllung unserer pflichten" eingetreten ist, dann beginnt das 14-tägige widerrufsrecht ab dem 22.12.2008 an zu laufen. folglich hast du noch genug zeit dem vertrag zu widersprechen.
    das mußt du natürlich auch richtig formulieren, nicht schreiben hiermit kündige ich den vertrag, sondern schreiben "hiermit mache ich von meinem widerrufsrecht gem. punkt 1.7 ihrer AGBs gebrauch" bláblablablabla.
    viel erfolg



    p.s.: und es spielt auch keine rolle ob die dienstleistung schon erbracht wurde bzw. dass du schon die leitung genutzt hast. man stelle sich nur mal vor, jemand bestellt ein handy, packt es aus, packt es an und dann schickt er es zurück und macht von seinem widerrufsrecht gebrauch. oder was auch immer bestellt wurde. klappt auch immer.

    xperia u black
    se c510 future black
    se w890i sparkling silver
    2times@trustlist

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