Kein Handy - Ex hat den Vertrag schon verlängert

  • Zitat

    Original geschrieben von CigaretteSmoker
    und im Laden bekommt man das Handy garantiert nicht ohne Personalausweis.


    Wo lebst du denn ? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von süßer gipfel 86
    na toll, und was mach ich jetzt?


    Ausserdem hatte er meine Vertragsdaten nicht, nur meine Handynummer und die hält man ja wohl nicht geheim :confused:



    Wo ist das Problem?!?
    1.) Den eigentlichen "Mist" hat Dein Provider gemacht!
    Wenn nur(!) Du Vertragsnehmerin bist, kannst auch nur(!) Du den Vertrag ändern, ergänzen... oder was auch immer.
    Sollte das ein Dritter machen, bräuchte er eine Vollmacht von Dir.
    Nimmt der Provider eine Änderung vor, sollte er schon darauf achten, dass die Person, die vor ihm steht auch tatsächlich berechtigt ist.


    Möglichkeiten

    a) Kläre Deinen EX auf, dass das, was er da gemacht hat, strafrechtlich relevant ist und überlege Dir, ob Dich die Situation so ärgert, dass Du "Nägel mit Köpfen machst"


    b) Fordere Schadensersatz (Lieferung des Dir zustehenden Handys oder finanziellen Ausgleich) von Deinem EX.
    Ansonsten: Möglichkeit a) "Nägel mit Köpfen" ... und b) dann sowieso


    c) Du trittst an Deinen Provider heran und weist ihn darauf hin, dass Deine Daten missbraucht wurden und er Dir bitte belegen soll, dass DU den Vertrag geändert hast.
    Sollte eine gefälschte Unterschrift vorliegen, kommt zu Version a) noch die Urkundenfälschung dazu.
    Ich wäre dann aber so konsequent mich für Version a) zzgl. Nägel mit Köpfen" zu entscheiden ;)


    Viel Erfolg!

    iPhone 5s 32 GB [m. Congstar 9 Cent / Surfflat 500]
    iPad mini Retina 32 GB WiFi/Cell [m. Congstar Flex / Surf Flat 500]
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  • Den Netzbetreiber könnte man allenfalls zur Verantwortung ziehen, wenn keine ausreichende bzw. garkeine Legitimation erfolgt ist. Dann würde ich den NB zur Rede stellen und der Verlängerung widersprechen. Könnte natürlich im Rechtsstreit enden. Wenn der Ex allerdings das Kennwort hatte, und wenn er nur heimlich in Unterlagen geschnüffelt hat, und sich gegenüber dem NB damit als Vertragsinhaber "legitimiert", entspicht das in etwa dem Fall 'Ex mopst sich heimlich EC-Karte und hebt mit Kenntnis der PIN Geld ab'. Hier müsste der Ex zur Verantwortung gezogen werden, von der Bank wäre logischerweise keine Kulanz zu erwarten.

  • Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Kundenkennwort so zu "hüten", dass es kein Unberechtigter erfährt. Mit Nennung des Kundenkennwortes ist man berechtigt, Aktionen um den Vertrag durchzuführen. Dazu kann es auch gehören, dass man z.B. für 10.000 Euro diverse unsubventionierte Handys für den Vertrag bestellt. Dazu muss man kein Vertragspartner sein - es reicht aus, mit dem Kundenkennwort zu beweisen, dass man dazu berechtigt ist.


    Bei großem Mißtrauen - wenn also z.B. hochpreisige Artikel bestellt und an eine vom Vertragspartner abweichende Lieferadresse gehen sollen - rufen einige Kundenberater vorsichtshalber zurück, um sich zu erkundigen, ob dieser Kauf wirklich im Sinne des Vertragsinhabers ist. Aber die Berater müssen das nicht tun. Und wenn es sich nur um ein einzelnes normales Handy handelt und sich der Anrufer eindeutig mit dem Kundenkennwort identifiziert, dann reicht das aus und es wird nicht weiter geprüft.


    Einzige Ausnahme: Bei der Kündigung des Vertrags muss zwingend die Einwilligung des Vertragspartners vorliegen. Da reicht kein Kundenkennwort aus.

  • Naja nicht ganz... Mit Nennung des Kennworts ist man noch lange nicht "berechtigt" nen Vertrag zu verlängern. Dazu ist generell kein Fremder berechtigt ohne Einwilligung/Ermächtigung des Vertragspartners. Es kann nur seitens des NB's angenommen werden, dass es sich um den Vertragspartner handelt bzw. die Einwilligung vorliegt. Wenn der NB hier von einem 'Unberechtigten' durch Nennung des Kennworts getäuscht wurde, liegt das eben an der Fahrlässigkeit des Kunden im Umgang mit dem Kennwort, wodurch der Schaden erst entstehen konnte. Und dieser Schaden ist dann auch vom Kunden zu tragen... Wenn hingegen der NB nicht ausreichend sicherstellt das der Vertragsinhaber einverstanden ist, etwa nur das Geburtsdatum abfragt welches schlecht streng geheim zu halten ist, so hat dann der NB den Schaden zu verantworten, da der Kunde seine Pflichten erfüllt hat, weder eine Verlängerung vorgenommen noch eingewilligt hat und der Schaden durch fahrlässigkeit des NB entstanden ist... Das ist zumindest meine Auffassung. ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von chicobonito
    Das ist zumindest meine Auffassung. ;-)


    ...die aber nicht unbedingt mit der Rechtsauffassung überein stimmt/übereinstimmen muß.....
    Spekulationen bringen die Threaderstellerin hier nicht weiter....

  • Zitat

    Original geschrieben von Uve Held
    ...die aber nicht unbedingt mit der Rechtsauffassung überein stimmt/übereinstimmen muß.....
    Spekulationen bringen die Threaderstellerin hier nicht weiter....

    Das meiste ist aber allgemein bekannt oder Medien entnommen, den Zusatz schrieb ich nur, da ich mich ungern als Möchtegern-Hobbyjurist profiliere. ;)

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