Heizungsableser Fristen für Terminvergabe?

  • Hallo, ich hatte am Montag 15.12 einen Zettel im Kasten, das der Heizungsableser am 18.12 zwischen 10:00 - 12:00 kommt die Heizung ablesen.


    Ich finde 2 Tage Frist schon recht kurz, denn als Mieter der seine Miete selbst erarbeitet (ok, ist in der Wohngegend eher die ausnahme :D:D ) recht kurzfristig, denn bei mir auf Arbeit braucht ein Urlaubsantrag schon 1-2 tage bis der genehmigt ist. und im Moment is eh Urlaubssperre.
    Auf dem zettel war noch die Handynummer vom Ableser, nicht mal die Amtssprache hat der ansatzweise beherscht. :mad:
    (Niemand ist perfekt, aber in einem solchen Job sollte eine Kommunikation wenigstens ansatzweise möglich sein)


    Im letzten Jahr hatte die Firma noch ne Büronummer wo man anrufen konnte. Überall wird gespart :flop:


    Gibt es eigentlich Fristen, für die Anmeldung von Handwerkern (zählt ein Ableser dazu)?

  • Bitte nicht hauen, Mietrecht ist nicht wirklich meine Sache.. Aber wenn ich mich richtig erinne, muss der Vermieter sich 1 bzw. ich denke sogar 2 Wochen vorher ankündigen.. Ist imho equivalent mit Erfüllungsgehilfen.. Bei uns spreche ich die Verwaltung fast immer drauf an, wenn es kurzfristiger als 2 Wochen ist und bekomme immer einen neuen Termin (wenn es denn nicht anders geht)..


    Gruß,
    Jeff

    It told us we have to create the future - or others will do it for us.

  • besonders kann es bei so einer kurzen vorwarnzeit ja durchaus sein, dass der mieter nicht da ist. jeder kann ja mal ein paar tage oder länger nicht da sein und dann steht der ableser vor verschlossenen türen.
    würde jetzt bei mir einer klingeln, würde er mich auch erst nächstes jahr wieder antreffen...

  • 10-14 Tage ist der Richtwert. Wenn die erste Ablesung nicht ordnungsgemäß angek+ndigt war, ist nicht nur die 2. Ablesung sondern sogar der 3. Termin für Dich kostenfrei!

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