ab 22.12.2008: Bahn verkauft Billig-Tickets bei LIDL

  • Ich habe eine Bahncard weil ich regelmäßig zum Airport nach Frankfurt shuttlen muss. Das Lidl-Tix ist auf meiner Strecke aber preisgünstiger, daher fahre ich, solange der Vorrat reicht, mit Lidl-Tixen.


    Brief an den Kundenservice ist in Vorbereitung, ist nicht das erste Mal...


    Kompetenz der Bahn: würde ich in meinem Job so hantieren wie die Servicemitarbeiter der Bahn, dann gute Nacht, Marie. Es ist ja kein Einzelfall, sondern wenn man auf sie angewiesen ist, ist es regelmäßig gut die Aussagen entweder gar nicht oder nur halb zu glauben. Und wenn sie tatsächlich mal Recht haben, so wie gestern, ist es immer zu Ungunsten der Kunden...


    Jeder, der oft mit der Bahn fährt, kann die tollsten Geschichten darüber erzählen. Es gibt inzwischen sogar Bücher darüber: klick.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    und die Verbindung auf Bahn.de auch angeboten wird


    Bei Bahn.de werden viele Verbindungen angeboten, die von der DB gar nicht auf voller Strecke tarifiert werden können. Da steht dann neben dem Preis bspw. "DB-Anteil".


    Zitat

    Mich wundert und ärgert das, denn zum einen bin ich schon 3x problemlos auf dieser Route mit dem Bus gefahren


    Was ist denn das für eine Route? Stadtbus, Überlandbus? Von wem wird der Bus betrieben?


    Zitat

    Dann soll die verdammte Bahn besser kenntlich machen - und nicht nur im Kleingedruckten - dass man mit dem Lidl-Tix, im Gegensatz zu anderen Fahrkarten und anders als sonst gewohnt, weit weniger Verbindungen nutzen kann als die Fahrplanauskunft anbietet!


    Wie gesagt: es gibt div. Verbindungen, die Bahn.de ausgibt und mit keiner (!) DB-Fahrkarte voll fahrbar sind.


    Zitat

    und dann haftet die Bahn doch trotzdem dafür, dass ich ein Taxi nehmen musste?


    Nein, das ist in der DB-Logik dein Privatvergnügen.



    Zitat

    Es steht somit zwar drin dass es um Züge geht, aber "ganz deutlich" ist etwas anderes.


    Zitat

    Ihre Fahrkarte gilt in den innerdeutschen Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und im Vor- und Nachlauf in den Zügen des Nahverkehrs (IRE, RE, RB und S-Bahn) sowie in parallel verkehrenden Nahverkehrszügen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE)


    Das ist zwar schön verklausuliert, aber in Sachen "Bus" wohl kaum eindeutiger formulierbar.


    Zitat

    und provoziert Missverständnisse.


    Von Bussen steht da jedenfalls nichts.

  • Mal abgesehen von der berechtigten (und ggf. wichtigen) Frage, was das für ein Bus auf dem letzten Teilstück war...

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Aufgrund der Bahnverspätung war das nicht möglich, der Bus war weg - und dann haftet die Bahn doch trotzdem dafür, dass ich ein Taxi nehmen musste?


    Das muss sie nur im Ausnahmefall. Ist in den AGBs Punkt 9.1.1 und 9.1.2 geregelt (9.1.5 und insgesamt den Kontext beachten!):

    Zitat

    9.1.1 Anfang
    Hat eine Zugverspätung zur Folge, dass der Reisende den Anschluss an einen anderen Zug oder den letzten fahrplanmäßig vorgesehenen Anschluss an ein öffentliches Verkehrsmittel
    versäumt
    ...


    Zitat

    9.1.2
    Das Verkehrsunternehmen haftet dem Reisenden für den Schaden im nachbezeichneten Umfang, der dadurch entsteht, dass die Reise wegen Ausfall oder Verspätung des Zuges oder Versäumnis des Anschlusszuges nicht bis um 24.00 Uhr mit einem anderen fahrplanmäßigen Verkehrsmittel fortgesetzt werden kann oder dass unter den gegebenen Umständen eine solche Fortsetzung nicht zumutbar ist. Die Entschädigung umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung der ihn erwartenden Personen entstandenen angemessenen Kosten. Sofern dies preisgünstiger und zumutbar ist, kann ein anderes Verkehrsmittel auf Kosten des Verkehrsunternehmens benutzt werden. Alternativ kann der Reisende die Ansprüche nach Nr. 9.1.1 geltend machen.


    Wobei dies im wesentlichen durch die Regelungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung der Bahn vorgegeben ist (dafür hat die Bahn 'das AGB-Privileg' gegenüber Verbrauchern) und noch aus alten Bundesbahnzeiten stammt.
    Und schon als es noch die Regelung gab, daß man bei Verspätung auch einen Zug mit höherer Klasse oder Zuschlag kostenfrei nutzen konnte (um die Verspätung klein zu halten oder gar aufzuholen), wollte die Bahn bei den günstigeren Nahverkehrs-/Ländertickets gerne mal Nutzung der ICE/IC durch Verspätungsbetroffene verhindern...

  • Der Bus gehört zum Verkehrsverbund, der hier in der Gegend unterwegs ist und die Verbindung wird in der Fahrplanauskunft der Bahn auch aufgelistet. Die Busse fahren abends etwas länger als die Bahn (und klappern natürlich mehr Käffer ab), die auf diesem Teilstück dieselbe Strecke bedient.


    Prinzipiell bewegen sich der Regionalzug und die Bahn hier aber beide im Rahmen des Verkehrsverbundes, d. h. wer ein Nahverkehrsticket hat, kann damit sowohl die Bahn wie auch den Bus benutzen, und wer ein DB-Ticket hat und sich in den Zug setzt, fährt dann zugleich auch auf einer Linie des Verkehrsverbundes.


    Mir wäre neu dass man hier mit einem Fernverkehrs-Bahnticket den Zug benutzen darf, nicht aber den Bus. Aber das scheint dann wohl in dem Fall, wo man kein Nahverkehrsticket hat, so zu sein dass man dann nur Bahn, aber nicht Bus fahren darf?


    Wobei das ja hier auch nicht das Problem war. Die Bahn hat mich um 8 Minuten nach Mitternacht mit 25 Minuten Verspätung in Bonn abgesetzt und da war der Bus seit 18 Minuten weg. Der letzte Zug wäre 1 Stunde früher gefahren.
    Da die Busverbindung in der Fahrplanauskunft angeboten wurde, habe ich angenommen dass ich diese mit einem Bahnticket nutzen kann.


    Aber selbst wenn nicht, dann hätte ich ich eben ein separates Busticket erworben. Jedenfalls bin ich durch die Verspätung der Bahn dazu gezwungen worden für teures Geld mit dem Taxi zu fahren.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Printus: Wird für die Verbindung inkl. Busteil online ein Preis angezeigt oder nicht?
    Es werden online ja auch viele Buszubringer aufgelistet, aber dann kein Gesamtpreis angezeigt. Diese Busstrecken sind dann zB in Ländertickets durch die Einbindung der Verkehrsverbünde drin, nicht aber in normalen DB-Fahrkarten ohne Cityticket. So zumindest mein Wissensstand.
    Wenn inkl. Busteil ein Preis angezeigt wird (Strecke muss dafür natürlich über den Verkehrsverbund hinaus gehen oder Fernzüge enthalten) würde auch ich erwarten, dass da auch das Lidl-Ticket gilt.
    Sollten dagegen wirklich ausschließlich die Lidl-Tickets nicht gelten, bestätigt das leider meinen schon im Dezember geäußerten Eindruck, dass die Tickets mit jeder neuen Aktion immer weiter eingeschränkt werden (siehe mein alter Beitrag zur 3 statt 10h Regelung).

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Mir wäre neu dass man hier mit einem Fernverkehrs-Bahnticket den Zug benutzen darf, nicht aber den Bus.


    Das ist grundsätzlich so! vergl. Punkt 1.2 der AGB/Beförderungsbedinungen, da sind nur die Produktklassen für Fernverkehr (ICE, Thalys etc und IC, EC, D) und Nahverkehr (IRE, RE, RB, S=Produktklasse C) aufgeführt! Und zudem gibt es noch für die "Produktklasse C" die Verkehrsverbundeinschränkungen nach Punkt 1.3!


    Anders ist es nur , wenn es eine besondere Tarifbestimmung ermöglich (z.B. City-Ticket bei Fernverkehrsfahrkarten und Bahncardbesitz) oder es gibt andere Besonderheiten, z.B. daß 'Überlandbusse' als SPNV-Ersatz (vergl z.B. ÖPNV und SPNV) unterwegs sind. Letzteres dürfte aber immer seltener werden, da es zunehmend großräumige Verkehrsverbünde mit 'kombiniertem' SPNV und ÖPNV gibt.


    Zitat


    Da die Busverbindung in der Fahrplanauskunft angeboten wurde, habe ich angenommen dass ich diese mit einem Bahnticket nutzen kann.


    Na ja, die Fahrplanauskunft gibt auch Verbindungen nach Stockholm oder Prag aus. Trotzdem muss man selbst schauen, daß man auch ein gültiges Ticket für die ganze Strecke hat.


    Zitat


    Wobei das ja hier auch nicht das Problem war. Die Bahn hat mich um 8 Minuten nach Mitternacht mit 25 Minuten Verspätung in Bonn abgesetzt und da war der Bus seit 18 Minuten weg. Der letzte Zug wäre 1 Stunde früher gefahren.


    Das scheint mir doch der klassische Fall zu sein, der zu den genannten AGB Bestimmungen für Verspätungen gehört! Also freundlich aber nachdrücklich bei der Bahn nachhaken. Eventuell mal bei http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/ schauen bzw. anfragen.

  • Danke für eure Mühen in der Sache! :top:


    Zitat

    Original geschrieben von lenamarie87
      Printus: Wird für die Verbindung inkl. Busteil online ein Preis angezeigt oder nicht?


    Ich zitiere Radio Eriwan: Im Prinzip ja...


    Konkret geht es um die Strecke Kassel - Rheinbach. Da kann ich über Dortmund fahren, über Frankfurt und Köln, über Frankfurt und Bonn, über Frankfurt, Siegburg, Straßenbahn Linie 66 (!) nach Bonn und dann weiter nach Rheinbach, über Giessen, Marburg, Koblenz und Timbuktu - es gibt zu verschiedenen Zeiten 1000 Möglichkeiten.


    Mir ging es um die letztmögliche Verbindung des Tages, das ist laut Bahnauskunft: 19.37 Uhr ab Kassel Wilhelmshöhe ICE 773 nach Frankfurt und dann ICE 22 nach Bonn, dann Bus Linie 800 Rheinbach.


    Man kann diese Verbindung auch so buchen - und dann gehe ich als Kunde davon aus dass ich ein Ticket für die ganze Strecke habe, und nicht etwa, dass sich das Ticket nur auf das Teilstück Kassel-Bonn bezieht, während Bonn-Rheinbach zwar aufgelistet wird, aber nicht im Ticketpreis enthalten ist. Auch wenn da klein steht "bezieht sich nur auf den DB-Anteil" verstehe ich das als Kunde nicht so missverständlich, dass hier ein Kuddelmuddel aus Verbindungsauskunft und Ticketverkauf stattfindet, sondern denke dann dass ich ein Ticket für die ganze Strecke erwerbe.


    Ich habe zwar kein Ticket gekauft, aber es kann ja nun auch nicht sein dass diese Verbindungsauskunft für Lidl-Ticket-Inhaber nicht gilt.


    Was ist denn eigentlich wenn man über Frankfurt und Siegburg fährt? Gilt dann das Straßenbahn-Teilstück Siegburg-Bonn auch nicht, aber ab Bonn darf man dann mit dem Zug weiterfahren? :mad:


    Wenn es so ist dass die Bahn hier nur unverbindliche Verbindungsmöglichkeiten nennt, das zugleich angebotete Ticket aber gar nicht für die ganze angebotene Strecke gilt, frage ich mich warum bei der Verbindung Hamburg-München nicht auch gleich angeboten wird: Hamburg - Frankfurt Flughafen ICE1234, dann Flug LH 4321 nach München und wieder mit der Bahn vom Flughafen zum HBF... Das wäre doch der gleiche Nonsens. Oder sie könnten anbieten: Hamburg-Hannover ICE 1234, dann Auto bei Sixt mieten und nach München fahren... :(

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von AnnaBanana20
    weiss eigentlich jemand, ob es so eine aktion mal wieder geben wird?


    Jetzt gibt es erstmal das Keks-Ticket:


    Leibnitz/Bahlsen macht die nächste 25%-Aktion: Auf dem "Leibnitz Ticket 25" müssen 3 Sammelpunkte gesammelt werden, dann gibt's einmalig 25% Rabatt, Kinder bis 14 Jahre kostenlos. Die Tickets können am DB-Schalter eingelöst werden.
    Auf den Aktionspackungen wie Leibnitz Butterkeksen u.ä. befindet sich jeweils ein Sammelpunkt.
    Reisezeitraum ist 1.5.09 bis 31.7.09
    TV-, Funk-Werbung, Poster in Städten und bei der Bahn, sowie PR-Aktion sind für Mai geplant, Internetauftritt von April bis Juli.

  • Also in der Reiseauskunft steht ganz klar, daß der DB-Anteil nur bis Bonn ist. Wenn ich eine Fahrkarte kaufe, wird diese auch nur bis Bonn ausgestellt und nicht bis Rheinbach - Folglich gibt es bis Rheinbach keine Bahnfahrkarte sondern nur bis Bonn und das gilt auch für das Lidl-Ticket, logischerweise.


    Ich finde es trotzdem gut, daß die Bahn die Verbindung vollständig ausgibt, auch wenn es online von ihr dazu kein Ticket gibt.

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