ZitatOriginal geschrieben von kmak
Die Karten gelten nur auf *verkehrsüblichen* Strecken.
Warum sollte das so sein? Die Beförderungsbedingungen schließen für das Lidlticket nur "Rund-, Kreuz- und Querfahrten" aus. Umwegfahrten sind ergo erlaubt.
Zitat
Als Faustregel gilt: Eine Strecke ist verkehrsüblich, wenn die Bahn Auskunft sie ohne Eingabe einer Zwischenstation ausgibt.
Als Faustregel würde ich mich allerdings auch daran halten, bei anderen Fahrtwegen sollte man wissen, was man tut.