Apotheke verweigert Arzneimittelrücknahme - rechtens? Wer weiß darüber bescheid?

  • Zitat

    Original geschrieben von ocb
    ...


    Das ist aber auch egal. Du hast nach einem Arzneimittel für ein Kleinkind gefragt und die hat dir etwas gegeben, was nach deinem Beipackzettel nicht für Kinder geeignet ist bzw. auf eigene Gefahr. Nach einem explizit für dein Kind gefährlichem Produkt wirst du nicht gefragt haben.
    ...


    Prospan (Saft) ist sehr wohl für Kinder geeignet, ab einem Lebensjahr, die Zäpfchen sogar ab dem ersten Lebenstag (!) weitere Alternsangaben bitte hier direkt:


    Prospan FAQ (Rechtsverbindlich wie der Beipackzettel)


    Seit einiger Zeit ist es normal, das bei den Nebenwirkungen unterschieden wird nach Erwachsenen und Kindern. Die Angabe von Nebenwirkungen für Kinder bedeutet keine größere Sicherheit als der Hinweis, das das nicht vorliegt.


    Aber fehlendes (Fach-) Wissen hält hier ja eher selten vom Posten ab... ;-)


    Chris

  • Um mal eine völlig abwegige Idee in den Raum zu werfe.
    Ich weiß zwar nicht genau wie Du es mit der Gesundheit hast, aber generell kann man doch immer davon ausgehen: Die nächste Erkältung kommt bestimmt.
    Ist es völlig ausgeschlossen daß Du selbst diesen oder nächsten Winter eine Erkältung bekommst? Dann bist Du froh schon etwas im Haus zu haben, und nicht extra loslaufen zu müssen.
    Ich hab selbst eine Flasche Prospan hier, allerdings mangels Kinder, für mich selbst, das ist der harmloseste Hustensaft den Du bekommen kannst. Noch sanfter ist bestenfalls Kamillentee. :)
    Wenn Dir der zu gefährlich für Deine kleinen ist, heb den für Deinen eigenen nächsten Husten auf. Dann brauchst Du aber auch nicht mehr zur Apotheke. Was besseres für Kinder gibt's dort nicht.

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  • Zitat

    Original geschrieben von ocb
    Es geht hier ja nicht um verschreibungspflichtige und nachgewiesen wirksame Arzneimittel, sondern um Wellnessfunprodukte, die du in jeder Drogerie bekommen kannst.


    Achtung Ironie: Ich merk schon, DU kennst dich richtig aus... *kopfschüttel*


    Zitat "Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 werden die Kosten für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel im Grundsatz nicht mehr von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Gemäß den Ausnahmeregelungen in § 34 Sozialgesetzbuch V erfolgt weiterhin eine Kostenübernahme bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und bei Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern diese Entwicklungsstörungen aufweisen."
    Quelle:
    http://de.wikipedia.org/wiki/OTC-Arzneimittel (ja ich weiß, Wikipedia stimmt nicht immer, aber das stimmt)


    Die Tatsache die Du -so scheint es mir- schlussfolgerst, dass nicht verschreibungspflichtige AM unwirksam sind, entspricht nicht der Wahrheit.

  • Zitat

    Original geschrieben von Superlug
    Achtung Ironie: Ich merk schon, DU kennst dich richtig aus... *kopfschüttel*




    Die Tatsache die Du -so scheint es mir- schlussfolgerst, dass nicht verschreibungspflichtige AM unwirksam sind, entspricht nicht der Wahrheit.


    Gut gepiepst, Mäuschen!


    Was an "Hustensäfte sind wirkungslos" zwingt denn zur "Schlussfolgerung", da stünde "nicht verschreibungspflichtige AM unwirksam"?!?


    Hustensäfte sind unwirksam und Punkt.


    Da hat es garnix damit zu tun, dass ein Lutschbonbon oder ein Mineralwasser durchaus schleimlösende Wirkung zeigt. Die kann man auch in der Apotheke kaufen, deshalb wirken sie aber nicht besser.


    Welche Entwicklungsstörungen würdest du diagnostizieren, die die Einnahme von Hustensäften erfordern bzw. durch selbige gemindert oder gar therapiert werden können?

  • Zitat

    Original geschrieben von ocb
    Gut gepiepst, Mäuschen!



    Welche Entwicklungsstörungen würdest du diagnostizieren, die die Einnahme von Hustensäften erfordern bzw. durch selbige gemindert oder gar therapiert werden können?


    Pieps. :D

  • Konnte gerade nicht alle 3 Seiten lesen, aber auf der ersten wurde meine Sichtweise noch nicht erklärt:



    Wenn Nebenwirkungen nicht für Kinder untersucht wurden, liegt das oft daran, dass es moralisch sehr schwer ist Medikamentenversuche an Kindern durchzuführen. Wer sollte das denn zulassen dürfen? Eltern, die gerne das Geld einsacken würden?


    Somit gibt es keine genauen Studien und man muss sich auf den Hersteller und den Apotheker/Arzt verlassen. Also ist dieser Satz nicht so schlimm wie man vermutet.
    Gerade bei neueren MEdikamenten gibt es keine Erfahrungswerte. Doch wenn das Medikament sogar eine Zulassung und Dosieranleitung für Kinder hat sollte das schon passen ;)

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