Apotheke verweigert Arzneimittelrücknahme - rechtens? Wer weiß darüber bescheid?

  • Aber wenn die Rücknahme aufgrund Lagerungsvorschriften gesetzlich verboten wäre hätte man die Packung doch entsorgen müssen, oder?

  • Ja, natürlich. Aber das wäre dann nicht dein Problem, sondern das der Apotheke. Wenn die Rücknahme eine reine Kulanz ist, und die Apotheke aufgrund gesetzlicher Bestimmungen das zurückgenommene Medikament nicht mehr verkaufen darf, dann wird die Kulanz sicher eher restriktiv ausgelegt werden.


    Für den Kunden ist es - einfach ausgedrückt - nicht relevant, ob er Brötchen oder Medikamente kauft, was die Rückgabe etc. betrifft.

  • Zitat

    Original geschrieben von pflaumeberlin
    Das ist doch aber keine "offenkundige Falschberatung", schließlich DARF das Medikament auch für Dreijährige eingesetzt werden.


    Davon abgesehen stimmt deine Behauptung ja auch gar nicht, siehe Link von rajenske.


    Für mich würde das sehr wohl eine falsche Beratung darstellen - auf jeden Fall wenn der Apotheker nicht darauf hinweist.


    Ob das für den konkreten Fall nun zutrifft, wo die Beipackzettel scheinbar abweichen kann man natürlich schwer aus der Ferne beurteilen. An sich sollte die Apotheke die Nebenwirkungen etc. ja nicht dem Beipackzettel entnehmen die sie extra aus der Packung nehmen müssten, sondern ihrem Infosystem. Und wenn das aktueller ist als der Zettel (warum eigentlich? Ist die Packung denn so alt, evtl. zu alt?), dann wäre das natürlich anders zu beurteilen. In jedem Fall kann man aber verlangen, dass auf die Eignung für das Kind ausdrücklich eingegangen wird.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    In jedem Fall kann man aber verlangen, dass auf die Eignung für das Kind ausdrücklich eingegangen wird.


    Ja selbstverständlich, aber dass das nicht der Fall war, kann man ja nun eben nicht sagen. Sie hatte wohl einfach die aktuelleren Informationen. ;)

  • Dass es wie bei jedem anderen Stationären Handel kein RückgabeRECHT gibt ist klar.


    Aber wenn ich mich beim Kauf imf Fachhandel - und dazu würde ich die Apotheke meines vertrauens zählen - falsch beraten fühle und das Produkt geschlossen zurückbringe erwarte ich als Kunde, dass das Produkt zurückgenommen wird. Punkt.
    Mir ist dabei völlig gleichgültig was der Händler danach mit dem Produkt macht.


    Natürlich nicht von der "kleinen" Verkäuferin abwimmeln lassen, sondern dem Apotheker die Erwartung direkt vortragen.
    Hat der ein anderes Serviceverständnis, wird er wie schon oben empfohlen, kurz darauf hingewiesen und schlicht und einfach dauerhaft gewechselt.




    Wäre die Falschberatung in meinen Augen eindeutig (sprich keine aktuellere Variante der Nebenwirkungen, kein Hinweis auf Kleinkind etc.), würde ich es umtauschen, ohne wenn und aber.

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  • Prospan ist DER pflanzliche Hustensaft für Kinder schlechthin. JEDER schleimlösende Hustensaft birgt das Risiko, dass der gelöste Schleim beim schlafenden Kind eine Husten- oder im schlimmsten Fall Verschluckanfall auslöst. Darum soll ein verschleimtes, schlafendes Kind engmaschig bewacht werden. Und rein schleimlösende AM das lette mal am Nachmittag und nicht abends verabreicht werden!


    In meinen Augen liegt in keinster Weise eine Falschberatung vor.


    Das falsch abgegeben Medikamente zurückgenommen werden müssen, versteht sich mit Hilfe logischen Menschenverstands von selbst. (Bsp. oben mit 10 und 20mg Dosierung)


    Bin im Stress und weiß nicht auswendig wo im AMG das mit demRücknahmeverbot geregelt ist, aber ich denke, wir sind uns ja einig!

  • 1) jeder Apotheker darf (aber nicht MUSS) ein Produkt ZURÜCKNEHMEN um es zu ENTSORGEN


    2) kein Apotheker darf ein Produkt zurücknehmen (GLEICH AUS WELCHEM Grund) um es ERNEUT ZU VERKAUFEN


    ob ein Apotheker, und darum geht es ja dem Threadersteller und manchen anderen hier, DAS GELD zurückgibt, liegt ganz alleine in der Entscheidung des APOTHEKERS.


    Wenn er das Produkt gegen Gelderstattung zurücknimmt und es entsorgt, trägt er alleine den entstandenen Schaden.


    Chris

  • Diese Säfte kosten zwischen 3-5 Euro, und soviel Aufstand für so wenig Geld :rolleyes:
    Ich finde es auch okay, dass die Apotheker die Medikamente nicht zurücknehmen, das beruhigt mich!

    MfG!

  • Das Hustensäfte egal für welches Alter völlig unnütz sind ist unstrittig. Genauso unstrittig ist doch aber auch, dass Arzneimittel nicht zurückgegeben werden können.


    Das ist aber auch egal. Du hast nach einem Arzneimittel für ein Kleinkind gefragt und die hat dir etwas gegeben, was nach deinem Beipackzettel nicht für Kinder geeignet ist bzw. auf eigene Gefahr. Nach einem explizit für dein Kind gefährlichem Produkt wirst du nicht gefragt haben.


    Ich würde da durchaus nochmal hingehen und mich sowohl bei der Apothekentante, als auch bei ihrem Vorgesetzen beschweren. Aufgabe des Apothekers ist ja gerade die Beratung und da kann man sich durchaus drüber beschweren. Ich hätte da auch garnicht um Rückgabe gebeten, sondern hätte ein Produkt verlangt, dass dem ursprünglichen Wunsch entspricht.


    Wenn der Apotheker nicht ganz blöd ist, dann hätte er dir ein solches gegeben. Es geht hier ja nicht um verschreibungspflichtige und nachgewiesen wirksame Arzneimittel, sondern um Wellnessfunprodukte, die du in jeder Drogerie bekommen kannst. Hustensäfte und ähnliche Spaßmedikamente in Zukunft in Drogerien kaufen, anders lernen es die Apotheken nicht, dass Beratung aus mehr besteht, als sich nen weißen Kittel umzuschmeissen.

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