Re: Re: Apotheke verweigert Arzneimittelrücknahme - rechtens? Wer weiß darüber bescheid?
ZitatOriginal geschrieben von rajenske
Dies hier ist die Packungsbeilage zum "Prospan Hustensaft":
http://www.prospan.de/media/prospan_saft.pdf
Ich kann deinen Satz - auch sinngemäß - nicht darin finden.
Was meinst du also? :confused:
hallo,
da hast du natürlich recht. Mein Beipackzettel ist von 05/07 und die pdf ist von 05/08
da hört sich der Satz total anders an:
ZitatKinder
ZUr Anwendung des Arzneimittels bei Kindern unter 10 Jahren liegen keine Ausreichenden Untersuchungen zur Art und Häufigkeit von Nebenwirkungen vor. Es sollte daher nur unter sorgfältiger Beobachtung eingenommen werden. Beachten Sie bitte auch den Hinweis unter Nebenwirkungen. Prospan HUstensaft soll bei Kindern unter 1 Jahr nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden. Bei Überdosierung können Magenbeschwerden, ÜBelkeit und Erbrechen auftreten.
Entweder gibt es nun ausreichende Untersuchungen, oder der Satz war nicht nur bei mir, Grund zur Beunruhigung verschiedener Eltern.
Da es ja zur Nacht gegeben werden sollte, hieße es, das ich die ganze Nacht aufbleiben solle, um zu beobachten, was passiert. Das kann ich nun mal nicht mitten in der Woche einfach mal so machen.
allen anderen, danke ich habs verstanden. Rücknahme ist bleibt halt eine freiwillige Leistung, die in der Medizin halt ganz ausgeschlossen ist.
mfg