Apotheke verweigert Arzneimittelrücknahme - rechtens? Wer weiß darüber bescheid?

  • Hallo,


    vorweg, wer nur die Hauptfrage lesen möchte, bitte nach unten scrollen und den letzten Absatz (mit zwei ## Markiert) lesen.



    Ich habe mir vorgestern, auf Empfehlung einer Apothekerin, das Medikament "Prospan Hustensaft" für meinen 3Jährigen Sohn gekauft, da er nach einer Bindehautentzündung mit anschließender Erkältung einen Reizhusten hatte und ich ihm einfach ein wenig helfen wollte beim abhusten.


    Da unser Kinderarzt sonst von Hustensäften oder sonstigen abrät, weil es nicht wirklich bei den kleinen hilft, habe ich mir zu Hause ersteinmal in Ruhe die Packungsbeilage durchgelesen. Das erste was mir auffällt ist (sinngemäß) folgender Satz zum Thema Nebenwirkungen:


    "Bei Kinder und Jugendlichen unter 10Jahren sind die Nebenwirkungen nicht bekannt. Eine Einnahme erfolgt auf eigene Gefahr."


    Daraufhin habe ich die Packungsbeilage zurück gepackt und das Medikament abgeschrieben. Es wurde Gottseidank eh nicht gebraucht, das sich der Husten in der Nacht gelöst hatte und am nächsten Morgen fast ganz verschwunden war.


    Was noch wichtig ist, das Medikament erfordert keine besondere Lagerung. Es steht bei Zimmertemperatur im Regal hinter den Kassen in der Apotheke.


    Ich bin also gestern mit dem unbenutzten (Sicherheitsverschluss) Hustensaft zurück in die Apotheke und wollte es zurückgeben.


    Die selbe Apothekerin, die mir den Hustensaft verkauft hat, wollte den unbenutzten Saft nicht zurücknehmen und Beruf sich die ganze Zeit auf das Arzneimittelgesetz (kurz AMG) und warf mir vor, das Arzneimittel falsch lagern zu können!?


    Da ich das AMG natürlich nicht auswendig könnte, habe ich mich für die Aufklärung freundlichst bedankt ;) und bin unverichteter Dinge wieder gegangen.


    Eben zu Hause angekommen, habe ich rein Interessehalber, mir mal das AMG (hier nachzuschlagen) überfliegenderweise durchgelesen und siehe da, es gibt keinen § der die Rücknahme eines verkauften aber unbenutzten Medikamentes regelt. Ich habe dann noch weiter gesucht und festgestellt, das die Apotheken die Rücknahme über Ihre AGB regeln. Die von mir aufgesuchte Apotheke besitzt keine eigenen AGB. Also wieder nichts. Nachdem ich dann noch 2 Stunden weiter gesucht habe fiel mir immer der Verwendung der folgendem Satzes in manchen AGB auf: "Alle Arzneimittel sind aufgrund der Vorschriften zur Arzneimittelsicherheit von der Rücknahme oder einem Umtausch ausgeschlossen.". zB hier, letzter Satz.


    Sucht man jetzt nach Vorschriften zur Arzneimittelsicherheit findet man so gut wie alle Apotheken, die diesen Satz in Ihren AGB verankert haben aber nur folgende Erklärung: Der Begriff „Arzneimittelsicherheit“ ist gesetzlich nicht definiert. :eek: Hier nachzulesen.


    Also beziehen sich alle auf ein nicht definiertes Gesetz. => lol


    Weiter habe ich ein relativ aktuelles Urteil gefunden, das Apotheken zur Rücknahme, nicht verwendeter Medikamente verpflichtet sind. Leider bezieht sich das nur auf eine Versandapotheke, die in Ihren AGB den § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB sehr schwammig übernommen hat. Hier nachzulesen. Und wenn ich mich nicht Irre, ist von folgender Versandapotheke die Rede: Versandapo. ISt jetzt die frage ob man das auch "offline" anwenden kann.


    Naja, selbst im Apothekengesetz (kurz ApoG) Hier als pdf zu html von google nachzulesen. ist von einer Rücknahme keine Rede.


    ##
    Jetzt habe ich soviel geschrieben und wollte eigentlich nur fragen, ob jemand davon Ahnung hat und mir sagen kann, ob unbenutzte Medikamente (mit Rechnung) nun zurückgegeben werden können oder nicht? Da es sich hier nur um einen Betrag von unter 10Eur handelt, ist es natürlich nur noch interessehalber, da ich keine Lust habe, mich deswegen mit der Mitarbeiterin oder dem Geschäftsführer der Apotheke anzulegen. Vielleicht kann ich es ja mal innerhalb des Haltbarkeitsdatum gebrauchen. :cool:


    besten dank für eventuelle Antworten.
    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich würde das so sehen, dass das Arzneimittel eben nicht mehr für den Wiederverkauf geeignet ist.
    Zurücknehmen und wegschmeißen darf die Apotheke das sicherlich. In deinem Fall handelt es sich ja auch um eine Falschberatung der Apothekerin, sowas sollte wirklich nicht vorkommen!

    Viele Grüße
    Martin

  • Schon allein aufgrund der potentiellen Gefahr, dass irgend jemand mit den Medikamenten irgendwas Übles anstellt, bevor er sie zurückgibt, wird das vermutlich nicht gehen. Im Prinzip hast Du das ja auch selbst schon rausgefunden.


    Mir erschließt sich auch nicht, warum Du denkst, dass es ausgerechnet für Medikamente ein Rückgaberecht geben sollte - für jedes andere Produkt, welches im stationären Handel gekauft wird, gibt es ein solches ja ebenfalls nicht. Warum also ausgerechnet für Medikamente? :confused:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Re: Apotheke verweigert Arzneimittelrücknahme - rechtens? Wer weiß darüber bescheid?


    Zitat

    Original geschrieben von Styler
    Was noch wichtig ist, das Medikament erfordert keine besondere Lagerung. Es steht bei Zimmertemperatur im Regal hinter den Kassen in der Apotheke.


    Könnte ja aber sein, dass du es zwischendurch im Wasserbad gekocht hast. Ich finde es absolut richtig, dass Medikamente nicht zurückgenommen werden und schließe mich vor allem meinem Vorredner an: Warum sollte gerade bei Medikamenten ein Rückgaberecht bestehen, wenn es sonst auch keins gibt?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Kurz und knapp: Arzneimittel DÜRFEN von NICHT von der Apotheke zurückgenommen werden. Ist gesetzlich so festgelegt. (Meine Vorredner haben ja schon sehr schlüssig argumentiert!) Falls ich mal Zeit finde schreib ich Dir, wo das Gesetz zu finden ist. (Gibt sehr viele versch. Gesetze im Apothekenwesen, nicht nur das AMG) Natürlich könnte die Apotheke das Medikament zurücknehmen und entsorgen. Aber würdest Du das an deren Stelle machen. Thema Versandhandel: Meine zu wissen, dass das Rückgaberecht im VErsand nicht für Arzneimittel gilt. Wenn doch, kann man nur hoffe, dass die Versender diese dann vernichten. GErade im Hochsommer oder auch im kalten Winter unterliegen die AM und somit deren Wirkstoffe beim Transport im Hermesauto und Co ja teilweise heftigen Temeperaturschwankungen... Nicht bei jedem FAM schlimm, aber bei manchen eben schon.


    Zum Thema Hustensaft: Meiner Meinung nach ist Prospan ein altbewährter auch für kleine Kinder sehr gut verträglicher Hustensaft, der auf Efeu-Basis schleimlösend und auch etwas reizmildernd wirkt. :-)


    MfG

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    In deinem Fall handelt es sich ja auch um eine Falschberatung der Apothekerin, sowas sollte wirklich nicht vorkommen!


    Wie meinst Du das?

  • Re: Apotheke verweigert Arzneimittelrücknahme - rechtens? Wer weiß darüber bescheid?


    Zitat

    Original geschrieben von Styler
    (..), habe ich mir zu Hause ersteinmal in Ruhe die Packungsbeilage durchgelesen. Das erste was mir auffällt ist (sinngemäß) folgender Satz zum Thema Nebenwirkungen:


    "Bei Kinder und Jugendlichen unter 10Jahren sind die Nebenwirkungen nicht bekannt. Eine Einnahme erfolgt auf eigene Gefahr."


    Dies hier ist die Packungsbeilage zum "Prospan Hustensaft":
    http://www.prospan.de/media/prospan_saft.pdf


    Ich kann deinen Satz - auch sinngemäß - nicht darin finden.


    Was meinst du also? :confused:

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Superlug
    Wie meinst Du das?


    Das bezieht sich auf


    Zitat


    "Bei Kinder und Jugendlichen unter 10Jahren sind die Nebenwirkungen nicht bekannt.
    Eine Einnahme erfolgt auf eigene Gefahr."


    Wenn du so freundlich wärst und die entsprechenden Gesetze hier auflistet ist doch alles gut.


    Schließlich hat sich der TE sehr viel Mühe bereitet und recherchiert, aber keine gestzliche Grundlage für die Nicht Rücknahem gefunden.


    Dass die das dann nicht wiederverkaufen dürfen, sondern entsorgen müssten, sollte jedem klar sein.


    Gruß Gunn

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  • in dem fall sollte eher der TE den § bringen, in dem steht, daß er ein Rückgaberecht hat.
    denn wie schon x-mal geschrieben wurde, gibt es kein generelles rückgaberecht, welches dann irgendwo speziell für arzneimittel ausgeschlossen wird. also muss er schon einen § anbringen, der besagt, daß er ein rückgaberecht bei arzneimittel hat oder zumindest ein generelles rückgaberecht...
    dieses rückgaberecht gibt es nicht, daher erübrigt sich jede weitere diskussion.

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