In Frankreich ist es zu einer einstweiligen Anordnung gegen Orange und Apple gekommen, die vorläufig die Exklusivität aufhebt. Zumindest rechtlich könnten also die beiden anderen Anbieter jetzt auch iPhone-Angebote machen. Da Orange offenbar auch die Distribution in Frankreich steuert, müss(t)en sie jetzt auch ohne Diskriminierung an SFR und Bouygues Telecom liefern.
Die Anordnung beruht wohl vor allem auf der Erwägung, dass durch jahrelange Exklusivität eines Gerätes (für Orange in Frankreich: fünf Jahre, mit Kündigungsoption für Apple nach drei Jahren) der ohnehin schwache Wettbewerb unter den nur drei Netzbetreibern noch mehr beeinträchtigt werden könnte. Die Wettbewerbsbehörde bezieht sich für den schwachen Wettbewerb auch auf die langen Vertragsdauern: 12 bis 24 Monate.
Die Begründung liefert auch manche Einzelheiten aus dem Vertrag zwischen Apple und Orange, z.B. eine Pflicht für Orange, das iPhone mit einem bestimmten Durchschnittsbetrag zu subventionieren.
Ausserdem werden die Vertreter von Apple mit den Worten wiedergegeben, dass sie derartige Exklusivvereinbarungen wie 2007 mit Orange (F) und T-Mobile (D) sowie O2 (UK) heute nicht mehr abschließen würden.
Pressemitteilung und Anordnung hier