Re: Re: Wer trägt die Versandkosten bei mehreren Artikel ?
ZitatOriginal geschrieben von ocb
Was hast du denn selbst an Versandkosten bezahlt? Auch für drei Pakete? Dann dürfte das rechtens sein, weil es sich dann um drei einzelne Bestellungen handelt.
Der TE schrieb, dass er eine Bestellung über drei Paar Schuhe aufgegeben hat. Ich halte den TE jetzt mal für so venrünftig, dass er dies nicht getan hätte, wenn er für jedes Paar einzeln Porto hätte zahlen müssen. Selbst in diesem Falle würde ich bei gleichzeitiger Bestellung von einem einheitlichen Rechtsgeschäft ausgehen.
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Wenn aber nur einmal Porto verlangt wurde, dann kann er dir jetzt kein Porto aufbürden, das er nie verlangt hat.
Hä? In welchem Zusammenhang stehen denn die Hinversandkosten bzw. -modalitäten mit den Rückversandkosten bzw. -modalitäten, nach denen der TE fragt?
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Es geht im Gesetz übrigens nicht um die Anzahl der Pakete! Das solltest du deinem "Händler" mal beibiegen. Da heisst es eindeutig "Warenwert pro Bestellung".
Nein, heißt es nicht. Das Gesetz stellt allein auf den Preis der zurückzusendenden Sache ab. Ob dieser Singular nun rechtlich von Bedeutung ist oder nicht, d.h. ob eine einzelne zurückgesandte Sache mehr als 40€ gekostet haben muss oder ob bei mehreren zurückgesandten Sachen eine Addition der Einzelpreise stattfindet, ist umstritten.
M.E. muss es über eine Addition laufen. Anderseits könnte man gleich die Wirksamkeit eines Teilwiderrufs in Frage stellen, den dogmatisch korrekt wäre nur ein Komplettwiderruf.
Darüber zu diskutieren ist aber müßig, solange wir nicht wissenn ob und wenn ja wie dem TE die Übernahme der Rücksendekosten vertraglich auferlegt worden ist.