Momentmal
ZitatOriginal geschrieben von preisboerse24
Junginger: Wie wir dir ja bereits Anfang Dezember erklärt haben ist es für uns nicht so einfach bei der Telekom eine Reklamation durchzuführen wenn die besagte Rechnung bereits im April / Mai gestellt wurde, Stichwort Rechnungsprüfungspflicht. Nichtsdestotrotz werden wir uns deswegen nochmal an die Telekom wenden um die Reklamation noch etwas zu beschleunigen, rechne aber nicht mehr damit dass das dieses Jahr noch was wird.
Momemtmal, ich habe das bei Herr L... und andere Mitarbeiter schon im Mai, Juli und erneut im Oktober Reklamiert und jedesmal heißt es "Wir kommen uns darum" aber passierst ist nichts.Es kann auch dahin gestellt bleiben ob man der sogenannten "Rechnungsprüfungspflicht" nachkommt oder nicht. Die 100 € sind Vertragsbestandteil und eine "Rechnungsprüfungspflicht" gibt es in diesem Zusammenhang nicht, dafür hat der Gesetzgeber keine Frist vorgesehen.
Wie sind die Fristen für die Verjährung von Ansprüchen aus Telekommunikationsdienstleistungen geregelt?
Die Verjährung von Ansprüchen aus Telekommunikationsdienstleistungen richtet sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nach §195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Der Beginn der Verjährungsfrist ergibt sich aus §199 BGB. Danach beginnt die Verjährungsfrist grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, also dem 31.Dezember, in dem der Anspruch entstanden ist.