orginal o2 - BWHZ bei aktiver VVL eines Vertrags von 2002 jetzt futsch?

  • Re: orginal o2 - BWHZ bei aktiver VVL eines Vertrags von 2002 jetzt futsch?


    Zitat

    Original geschrieben von oti12
    Hallo, wie ist das jetzt mit der Handhabung von o2, wenn man einen alten Genion mit BWHZ aktiv um 2 Jahre verlängern will?
    Ich habe was gehört, dass dann die neuen Preistabellen gelten, stimmt das?

    Ich meine nein. Man kann bei Verlängerung um 24 Monate mit Handysubvention im bisherigen Tarif bleiben, es ei denn, es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Oder hat sich da was geändert?


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Re: Re: orginal o2 - BWHZ bei aktiver VVL eines Vertrags von 2002 jetzt futsch?


    Zitat

    Original geschrieben von Axelchen
    . Oder hat sich da was geändert?


    Das ist die Frage.
    Die übrigens auf den überschaubaren 2 Seiten dieses Threads ausschliesslich behandelt wurde.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Ich hatte selbige Frage auch schonmal bestellt und da hat vodafrank zumindest geschrieben, dass sich bei einer aktiven VVL am bestehenden Vertrag nix ändert


    Link zum Thread: Ab 6.11.: Aktive VVL alter Genion-Tarife (ausser M + L) nicht mehr möglich?


    Ausserdem habe ich das Thema im VVL-Thread auch vor kurzem angesprochen: Link zum Beitrag

    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank am 26.11.08
    Blödsinn pur. Man kann jeden Alttarif mit "VVL ohne Änderungen" 1:1 verlängern. Falls die Sonderkonditionen natürlich bei Abschluss expliziz für 24 Monate abgeschlossen wurden, fallen diese natürlich entsprechend nach 2 Jahren weg.


    Evtl. sollte sich vodafrank hier doch nochmal melden, weil es ja einige Verwirrung gibt.

    Mobilfunk: o2 Blue All-in L Professional (2015) + 5G Plus-Option mit Sony Xperia 5 V

    Festnetz: o2 my Home L Flex + ISDN Komfort + o2 TV L special DSL + Pay-TV Basic


  • Ja, allerdings bei einem Vertrag "ohne Handy" gehts ja genau um die Sonderkonditionen, die man bei einer aktiven Verlängerung behalten möchte. Sonst könnte man ja auch passiv verlängern.


    Vodafrank, könntest Du evtl. etwas zu den Sonderkonditionen sagen?


    Viele Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von timehlers
    Ja, allerdings bei einem Vertrag "ohne Handy" gehts ja genau um die Sonderkonditionen, die man bei einer aktiven Verlängerung behalten möchte. Sonst könnte man ja auch passiv verlängern.


    Die Frage ist für die Verträge "mit-Handy" natürlich ebenso relevant. Die kostenlose RUL ist zwar keine Sonderkondition in dem Sinne, aber behalten wollen wir sie schon.


    EDIT: Ich habe mal spasseshalber o2 gefragt (warum wir wohl alle dies als letzte, weil ungenaueste Informnationsquelle betrachten? :p ).
    Wie zu erwarten war - 2 Mitarbeiter, 2 Auskünfte.
    Die erste Dame an der allg. hotline war der Meinung es würde zwangsumgestellt.
    Die nächste Dame von der VVL-Hotline meinte, man könne selbstverständlich verlängern ohne jeden Änderungswunsch, dann bliebe alles beim Alten.
    Auf meine Nachfrage (ich hatte ja nun gerade eben erst eine genau entgegengesetzte Auskunft erhalten), hat sie sich nochmals eine Stufe höher (ich frag mal eben meinen Vorgesetzten) erkundigt und mir dann ausdrücklich bestätigt, dass man sehr wohl verlängern kann (also wie hier genannt "aktiv") und wenn man dabei keinerlei Änderungswunsch hat, die alten Konditionen samt kostenloser RUL bestehen bleiben.
    Mal schauen wie das Mitte nächsten Jahres ist, wenn die Verlängerung (oder Kündigung) ansteht.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Ich habe auch noch einen Uralt-Genion von 2002, das letzte Mal verlängert in 04/2007.


    Wenn ich online mal bei der VVL-Seite nachschaue, dann steht dort zumindest bei den Handys überall "Ihr alter Tarif". Das deutet ja nicht unbedingt auf eine Änderung der Konditionen hin.

  • Re: Re: Re: orginal o2 - BWHZ bei aktiver VVL eines Vertrags von 2002 jetzt futsch?


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Das ist die Frage.
    Die übrigens auf den überschaubaren 2 Seiten dieses Threads ausschliesslich behandelt wurde.

    Nein, die Frage, ob sich irgendwann etwas gegenüber der von mir geschilderten Regelung geändert hat, wurde hier bisher nicht behandelt. Im von Knoxe verlinkten Thread schrieb vodafrank am 31.10.2008:

    Zitat

    Du kannst auch aktiv verlängern, ohne in S/M/L/XL zu wechseln.

    Das entspricht genau dem, was ich geschrieben habe, ich gehe daher davon aus, daß es nach wie vor gilt und nicht geändert wurde.


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Re: Re: Re: Re: orginal o2 - BWHZ bei aktiver VVL eines Vertrags von 2002 jetzt futsch?


    Zitat

    Original geschrieben von Axelchen
    Nein, die Frage, ob sich irgendwann etwas gegenüber der von mir geschilderten Regelung geändert hat, wurde hier bisher nicht behandelt.


    Eigentlich genau im Gegenteil: Nur darum geht es. Und weil der ein oder andere immer wieder Gegenteiliges vermeldet, gibt es da auch noch kein wirklich endgültiges Ergebnis.
    Jonasm z.B. wird sich sicherlich nicht ausgedacht haben, dass er seinen Vertrag nicht zu Altkonditionen verlängern konnte. Mir hat o2 nun gerade heute erzählt, ich könnte.
    Genau das ist also die Frage: Hat sich das geändert oder nicht?

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Ich habe am 09.12.08 aktiv verlängert und meine Konditionen haben sich nicht geändert. (Vertrag von 2000).
    Wäre ja auch nicht wirklich eine Beibehaltung des Vertrages, wenn sich die Konditionen ändern würden.

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