orginal o2 - BWHZ bei aktiver VVL eines Vertrags von 2002 jetzt futsch?

  • Hallo, wie ist das jetzt mit der Handhabung von o2, wenn man einen alten Genion mit BWHZ aktiv um 2 Jahre verlängern will?
    Ich habe was gehört, dass dann die neuen Preistabellen gelten, stimmt das?

  • Ja.


    Ist aber so üblich, bei den Netzen, das man mit einer aktiven VVL die aktuell gültigen Preislisten und AGB's akzeptiert.

    Smartphone: Xiaomi 11T Pro 256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (20GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Obwohl man es eigentlich drauf ankommen lassen sollte; schließlich handelt es sich dann nicht mehr um eine Verlängerung, sondern um einen Neuabschluss unter Beibehaltung der alten Rufnummer.


    Sodann müsste man es mal hart auf hart kommen und die AGB im Hinblick auf Überraschungsklauseln überprüfen lassen.


    Denn rein rechtlich halte ich dieses Vorgehen für mehr als bedenklich. Schließlich versteht der Volksmund unter einer Verlängerung eine Verlängerung unter gleichen Konditionen.


    Aber soweit lassen es die meisten wohl nicht kommen.

    iPhone X 256GB

  • Zitat

    Original geschrieben von StevenWort
    Ja.


    Ist aber so üblich, bei den Netzen, das man mit einer aktiven VVL die aktuell gültigen Preislisten und AGB's akzeptiert.


    Aber bislang, ich meine bis Oktober war das bei o2 noch nicht so, denn ich konnte ja schon 2 mal die alte Tariftabelle beibehalten und habe ein Handy erhalten, hat das o2 nun offiziell geändert, wenn ja wo kann man das nachlesen? Danke.

  • Nein das ist schon sehr lange so.
    Aktive Verlängerung --> neue Konditionen
    Passive Verlängerung --> alte Konditionen


    was man bei der Verlängerung mitnehmen konnte waren FreiSMS und sonstige Sonderkonditionen.

  • crooks, wo soll das rechtliche Problem liegen? O2 ist ja nicht zu einem Vertragsabschluss verpflichtet und bietet eine 'Verlängerung' nach Deiner Definition einfach nicht an, Punkt.

    Ich will immer Herbst. Ich will immer Küste. Ich will immer Norden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    'Verlängerung' nach Deiner Definition


    Wow. Nun habe ich mir eine Definition ausgedacht? :eek:


    Ähnliche Rechtsprechnung gibt es zu den "vermeintlichen" Vertragsverlängerungen bei Premiere, in deren AGB sich irgendwann auch verewigt hat, dass der Vertrag zu den dann aktuellen Konditionen weiterläuft. :cool:


    Reinschreiben kann man bekanntlich viel in seine AGB......

    iPhone X 256GB

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Nein das ist schon sehr lange so.
    Aktive Verlängerung --> neue Konditionen
    Passive Verlängerung --> alte Konditionen


    Die Wirklichkeit ist aber anderer Meinung.
    Meinen bwHZ-Anker habe ich schon einige Male verlängert, zuletzt Mitte 2007 und die Konditionen sind stets unverändert geblieben, inkl. kostenloser netzinterner RUL.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • mhh, vielleicht hab ich nur das falsche mit "aktiver" VVL gemeint:


    Die kostenlose netzinterne RUL wurde trotz VVL mit Handyerwerb (bei handytick) 2006 beibehalten, obwohl die damals gültigen Genion-Tarife diese nicht mehr beinhalteten.
    Ich war der Meinung, eine "aktive" VVL ist das Verlängern um 24 Monate durch einen selber im Internet oder über Händler und die "passive" VVL sei das selbstständige Verlängern des Vertrags von 12 Monaten nach Ablauf der MVL.


    Mir wurde 2006 zugesichert, dass sich durch die VVL am Vertrag nix ändert und das hat es auch nicht (wichtig war mir die kostenlose interne RUL, die es ja jetzt bei o2 nicht mehr gibt).


    Wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe, korrigiert mich bitte.

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