ZitatOriginal geschrieben von SteviOS
Die Rechtslage ist so, dass man ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn der Anbieter die Leistung tatsächlich nicht erbringen kann. Ansonsten nicht. Ist doch auch logisch, oder?
das sonderkündigungsrecht kenn ich gar nicht? komisch...
benutzt doch bitte für diese off topic beiträge mal die suche. gab es schon 10000 mal das thema mit der ausserordentlichen kündigung bei umzug.
so long&greetz
JohnnyT