Hallo,
ich wollte vorab schonmal fragen bevor ich bei der Versicherung nachfrage.
Hat jemand von euch schonmal versucht ein Gutachter wegen Schäden in der Wohnung über seine Rechtschutzversicherung zu bekomm?
Speziell geht es bei mir um Schimmel. Bloß weiß ich nicht ob sie sowas machen..
Übernimmt Mietrechtsschutzvers. ein Gutachten?
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Und woher sollen wir das wissen? Ruf doch einfach an und frag bei deiner Versicherung nach. Ist doch wesentlich einfacher und effizienter als hier wild zu spekulieren.
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Befindest Du Dich bereits in einem Rechtsstreit? Oder willst Du von der Versicherung sozusagen "als Einstieg" ein Gutachten bezahlt bekommen? :confused:
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ja letztere Antwort ist gut formuliert...
Na wenn mir meine Nebenkostenabrechnung Spanisch vorkommt kann ich sie vom Anwalt auch prüfen lassen, und das geht gleich alles über die Rechtsschutzversicherung.. Hätte ja sein könn mit einem Gutachter gänge das auch..Aber stimmt bevor wild spekuliert wird, sollte ich morgen anrufen..
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Mal andersrum gedacht: Stell Dir mal vor, wieviele Leute wild irgendwelche wilden Gutachten zu horrenden Kosten in Auftrag geben würden, wenn das eine Standard-Inklusivleistung wäre...
Eine Erstberatung beim Anwalt kostet i.d.R. einen Bruchteil dessen, was ein Gutachten kostet.
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hab grad auf der DEVK-Seite (meine Versicherung) gelesen das das Gutachten übernomm wird... also morgen mal anrufen..
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Dass ein Gutachten ohne vorherige Deckungszusage und ohne jegliche anwaltliche Erstberatung übernommen wird - das wage ich mal stark zu bezweifeln.
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Lese dir die Bedingungen noch einmal genau durch, dann wirst du sehen, dass im vorprozessualen Rahmen die Kosten für einen Sachverständigen nicht übernommen werden. Die dort aufgeführten Beispiele betreffen andere Sachverhalte. Die Kosten für ein solches Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen bewegen sich mit Sicherheit im vierstelligen Bereich und das bezahlt keine Versicherung mal einfach so.
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Ich gehe auch eher nicht davon aus, dass ein solches Gutachten übernommen wird (außergerichtlich wird das in der Regel nur für Kfz-Gutachten gewährt). Da wirst Du wohl zumindest ein Beweissicherungsverfahren anleiern müssen...
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