Erst kündigen oder erst neuen Vertrag für Rufnummernmitnahme?

  • Hallo,
    ich möchte meinen Vertrag kündigen, dass wäre dann zum 1. april. Ich möchte woanders einen neuen abschließen und die Rufnummer mitnehmen. Muss ich zuerst den alten Vertrag kündigen und dann vor ablauf einen neuen abschließen oder umgekehrt? Will die nummer auf jedenfall behalten....

  • Re: erest kündigen oder erst neuen vertrag für rufnummernmitnahme?


    Zitat

    Original geschrieben von Primus2008
    Hallo,
    ich möchte meinen Vertrag kündigen, dass wäre dann zum 1. april. Ich möchte woanders einen neuen abschließen und die Rufnummer mitnehmen. Muss ich zuerst den alten Vertrag kündigen und dann vor ablauf einen neuen abschließen oder umgekehrt? Will die nummer auf jedenfall behalten....


    Zuerst mußt du den alten Vertrag kündigen. Das ist der Grundstein für eine Portierung.


    Bei O² kannst du auch schon vorher einen Vertrag abschließen und nach Ablauf deines alten Vertrages die Rufnummer darauf portieren. Bei den anderen Netzbetreibern mußt du warten bis dein Vertrag ausgelaufen ist - soweit ich weiß.


    Nova

  • Du musst beim neuen Provider zusammen mit dem Auftragsformular auch die Kündigungsbestätigung des alten Providers einreichen.
    Und die Kündigungsbestätigung kannst Du natürlich nur dann einreichen, wenn bereits gekündigt wurde.


    Also: Erst kündigen, Kündigungsbestätigung abwarten. Dann mit der Kündigungsbestätigung zum neuen Provider.

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