ZitatOriginal geschrieben von hbenedikt
getmobile behaart darin auf ihre agb, in denen stehe, dass ein vertrag nur bei übergabe der ware durch den zusteller zu stande komme.
Damit wäre die Hoheit über den Vertragsschluss ja in die Hand eines unbeteiligten Dritten gelegt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das rechtlich Bestand haben wird.
Aber es scheint so, als ob die Betroffenen dann klagen müssen.
Ganz unabhängig vom Wahrheitsgehalt der behaupteten Paketrückholung mitten aus der zweiten Zustellung ist das ein ganz ganz armes Bild und spricht Bände über die Seriosität von Getmobile.
Und auch ganz ohne extra nur dafür angemeldete Accounts sind die damit wohl hier untendurch.
Vielleicht sollte manch einer das auch mal zum Anlass nehmen um über den Sinn der Finanzierung von allem möglichen Krams durch Schubladenverträge nachzudenken - schief geht eigentlich immer nur dann gehäuft etwas wenn es sich nicht um Mobilfunkgeräte handelt. Die Entwicklung fand ich schon länger eher bedenklich.