Jacke wurde in Betrieb entwendet, wer haftet?

  • Wenn nach Arbeitsstättenverordnung ein Umkleideraum erforderlich ist, so ist dieser mit Einrichtungen auszustatten, in denen jeder Arbeitnehmer seine Kleidung unzugänglich für andere während der Arbeitszeit aufbewahren kann.


    Ist der AG dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, sieht es m. E. für einen Schadenersatz nicht schlecht aus.


    Gruß,
    Joe

  • Zitat

    Original geschrieben von jowe
    Wenn nach Arbeitsstättenverordnung ein Umkleideraum erforderlich ist, so ist dieser mit Einrichtungen auszustatten, in denen jeder Arbeitnehmer seine Kleidung unzugänglich für andere während der Arbeitszeit aufbewahren kann.


    Ist der AG dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, sieht es m. E. für einen Schadenersatz nicht schlecht aus.


    Gruß,
    Joe


    Genau ich lege mich wg. 200 € mit meinem Arbeitgeber an... Manche Leute kommen echt auf Ideen.


    Wer seine Jacke wohlwissentlich das es ein unabgeschlossener und frei zugänglicher Raum ist dort hinhängt ist nun mal selber Schuld. Schließlich war dem TE bekannt, dass es keine verschließbaren Schränke gibt (oder gibt es die aber die Jacke hing nicht drin)?

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Genau ich lege mich wg. 200 € mit meinem Arbeitgeber an...

    Mein AG hat schon bei deutlich geringeren Beträgen gegen mich verloren. :D


    Natürlich kennen wir die tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitsstätte des TE nicht - aber grundsätzlich scheint der AG seine Hausaufgaben nicht gemacht zu haben - und könnte dadurch ersatzpflichtig werden.


    Und wieso sollte der AN wegen offen sichtlicher Versäumnisse des AG Schäden oder Verlust persönlichen Eigentumes selber tragen?

  • Zitat

    Original geschrieben von jowe
    Mein AG hat schon bei deutlich geringeren Beträgen gegen mich verloren. :D


    Und wieso sollte der AN wegen offen sichtlicher Versäumnisse des AG Schäden oder Verlust persönlichen Eigentumes selber tragen?


    Weil man (gerade in der momentanen Situation) vielleicht nicht der erste ist der "gegangen" werden will?


    Herr Müller wir wüssten gar nicht mehr was wir ohne Sie machen sollten...
    Aber wissen Sie was ab nächsten Monat probieren wir das mal aus.


    Sich mit seinem AG rechtlich zu zoffen, da hat man eigentlich immer schon verloren.
    Es ist eine Sache wenn man mal freundlich nachfragt, ggf. übernimmt der AG ja tatsächlich den Schaden, aber wer gleich mit §§ und "seinem Recht" kommt macht sich beim AG sicherlich beliebt ohne Ende.

  • Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 ArbStättV sind in den Umkleideräumen geeignete Schränke bereitzustellen, in denen Kleidung und persönliche Wertgegenstände verschlossen aufbewahrt werden können. Dies kann man dem Anhang unter 4(3) entnehmen. Bedingung dafür ist, daß am Arbeitsplatz eine bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben ist.


    Das Recht auf Schadenersatz gegenüber dem Arbeitgeber steht und fällt also im Prinzip mit der Verpflichtung, Arbeitskleidung zu tragen.


    Ob der TE seine möglichen Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend machen möchte, werden wir wohl ihm überlassen müssen. Er hatte ja nicht gefragt, wie er seine Rechte durchdrücken kann, sondern ob überhaupt ein Regreßanspruch besteht.


    cu


    NoTeen

  • Nochmals danke für eure Antworten, jetzt hab ich ja doch noch ein paar Argumente! :top:


    Ich werde natürlich nicht extrem aufmucken, aber ich werde es doch versuchen! Ich bin Azubi und wurde auch schon darauf hingewiesen die Jacke nicht mit in die Lehrwerkstatt zu nehmen, sondern den dafür vorgesehenen Umkleideraum zu nutzen. Dort haben wir zwar Schließfächer für Wertsachen, aber die Jacke müsste ich dort reinstopfen und könnte sie nicht aufhängen. Damit habe ich echt nicht gerechnet, ich werde daraus lernen...und ab sofort bleibt die Jacke im Auto. Aber wer weiß, vll hängt die Jacke auch morgen wieder am Kleiderbügel. :)

  • *Im Auto liegt sie auch gut, solange sie sichtbar ist*


    scnr :D

    Wenn du tot bist, dann weißt du nicht das du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es, wenn du blöd bist.

  • Ich habe in einer Arbeitsrecht-Vorlesung gelernt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, mit vom Arbeitnehmer in den Betrieb eingebrachte Sachen sorgsam umzugehen, d.h. dafür zu sorgen, dass diese weder kaputt gehen, noch gestohlen werden. Von dem her sollte durchaus ein Haftungsanspruch vorliegen, denn der AG hat offenbar keinerlei Möglichkeit eingerichtet, dein Eigentum zu schützen.


    Jedenfalls seh ich das mal als Nicht-Jurist so. ;)

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Zitat

    Original geschrieben von Hellwach
    Jedenfalls seh ich das mal als Nicht-Jurist so. ;)


    Du hast aber schon gelesen das es dort Schließfächer gibt? ;)

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

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