Genion S o.H. Kündigungsfrist.

  • Moin,


    ich möchte meinen bestehenden Genion S Vertrag kündigen, da ich die Rufnummer portieren will. Ich habe per Email bei o2 angefragt und man nannte mir den 18.5.09 als frühesten Kündigungstermin.
    Kann das korrekt sein?
    In den AGB von o2 habe ich das gefunden:


    Code
    8. Vertragslaufzeit / Kündigung
    8.1 Verträge ohne Mindestlaufzeit sind mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats künd-bar.
    8.2 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten sind mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Min-destlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, ist er mit einer Frist von 14 Ta-gen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
    8.3. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert er sich um jeweils weitere 3 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Verlängerungszeitraum gekündigt wird.


    Ich dachte immer Genion S wäre ohne Mindestlaufzeit?


    Danke für eure Hilfe!


    Gruß
    Tim

  • wenn es, wie du im Titel schreibst, ein Genion S ohne Handy ist, sind die 6 Wochen richtig. Ich würde gar nicht nachfragen, sondern kündigen mit dem richtigen Datum.

  • Wann ist der Vertrag denn abgeschlossen ? Könnte das evtl. ein alter grundgebührbefreiter Genion-ohne-Handy sein als die noch 24 Monate MVLZ hatten, der dann evtl. in den S umgestellt wurde ?

  • bis zum 18.5.2007 hatte ich noch den o2 Starter Tarif.
    und da ich meinen Vertrag nicht verlängern wollte riet man mir an der Hotline in den Genion S Tarif zu wechseln. Also dann ab 19.05.2007.


    Der "alte" Starter Tarif wäre mitte des Jahres 07 ausgelaufen!

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