Partnerin ist im Schuldienst - Vorteile bei Urlaub?

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Noch billiger ist es wenn man gar nicht bucht und zu Hause bleibt....


    Sorry Ingo aber Dein Beitrag mag sachlich richtig sein, zur Sache tut er aber nichts.
    Was nützt es dem TE wenn er mit seiner Freundin in den Urlaub will, diese aber berufsbedingt nur Urlaub in der "teueren" Ferienzeit hat?


    Davon ab finde ich es immer klasse wenn die Eingangsfrage mit "Was muss..." beginnt. Wie wäre es sich einfach mal normal und freundlich mit dem AG und den Kollegen auseinanderzusetzen wenn es um die Urlaubsplanung im Betrieb geht? Wenn jemand mit "Forderungen" kommt macht man sich damit nämlich beim AG und den Kollegen immer sehr beliebt...


    Seh ich ähnlich. Im Regelfall sind die Leute doch froh, wenn sie nicht in der Urlaubszeit müssen, eben wegen den Kosten. Redet mit Leuten. Mag altmodisch sein, so ohne zwei Anwälte dazwischen, aber funktioniert erstaunlich gut ;)


    bs

  • Hallo,
    naja, bisher sinds immerhin 6 Jahre, also schon ein recht langer Lebensabschnitt in meinem Alter, oder?
    Und ja, es gibt grad leider Zoff wegen der Ferientermine (freiwillig würde ich auch nicht dann verreisen, aber anders gehts nicht gemeinsam), daher fällt das einfach fragen leider flach und daher meine Anfrage hier, weil ich bisher nichts verlässliches gefunden habe und daher gern ein paar Erfahrungen von euch genannt bekommen hätte.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Dein Arbeitgeber muss bei der Urlaubseinteilung soziale Gesichtspunkte berücksichtigen, dazu gehört aus meiner Sicht auch eine gefestigte 6jährige Partnerschaft, die gemeinsamen Urlaub nur in den Schulferien erlaubt. Allerdings steht das in der Gewichtigkeit sicher nicht auf einer Stufe mit schulpflichtigen Kindern. Mit Konfrontation wirst du wohl aber kaum zum Erfolg kommen.

  • Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sagt dazu in § 7: "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.


    Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.


    Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als 12 Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen"
    Werktage also Montag bis Samstag = 12 Werktage = 2 Wochen

  • Amerikaner:


    Mal ne andere Frage:
    Wann und wo hat Deine Freundin denn das 1. Staatsexamen bestanden? Bin nämlich in einer ähnlichen Situation und warte noch auf die Zuteilung des Referendariat-Platzes durch die zuständige ADD. Seit wann weiß sie, daß sie zum Februar 2009 mit dem Ref. beginnen kann?


    Beste Grüße

  • Oh, sie hat schon vor nem guten Monat die Unterlagen bekommen. Studium in Wuppertal abgeschlossen, Wunschseminarorte LEV, K, D und Irgendwas bei Olpe, bekommen hat sie nach 2 Wochen per E-Mail (!) LEV. Vielleicht mal im Spamordner schauen? Absender war irgendein komischer ausländischer Name, der nach Spam klang, so daß die Mail fast gelöscht worden wäre...

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Glaube, hier in RLP ticken die Uhren doch ein wenig langsamer. Hab auch erst vor wenigen Tagen mein Zeugnis bekommen, obwohl die letzte Prüfung Mitte September war :D

  • so unterschiedlich kanns sein...
    drück dir die Daumen, daß du auch bald Bescheid bekommst, ansonsten einfach mal nachfragen...

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!