Was haltet Ihr von der Argumentation:
ZitatDamit die Bewohner der Altstadt trotzdem eine Möglichkeit haben, ihren Pkw zu parken, gibt es neben dem reinen Fußgängerbereich einen Bereich mit Fußgängervorrang. Dort können Bewohner der Altstadt ihr Auto abstellen.
Besucherkarten gelten nicht für den Fußgängerbereich, sondern nur in den sonstigen Altstadtstraßen, bei denen die Parkplätzen den Bewohnern vorbehalten sind.
Was ja heißen könnte, dass der Besucherausweis eben auch für den Bereich mit Fußgängervorrang gilt - nur halt eben nicht für den roten...
P.S. Ich find die Argumentation super! Aber kann ich damit auch den Beamten überzeugen? Wenn ihr meint, dass nicht, lass ich es besser gleich.