Strafzettel wegen...?

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Also bevor ich da morgen anrufe. Wie würdet Ihr vorgehen? Sachlage möglichst genau erkläre und sehr nett bitten?
    Oder beschwere weil nicht klar ist, dass man damit auch nicht im Bereich mit Fußgängervorrang parken darf?


    Ich würd direkt losbrüllen und mit dem Anwalt drohen, das schüchtert die total ein! :rolleyes: Natürlich nicht...anrufen, sagen Du hättest einen Zettel am Auto und würdest nicht verstehen warum, ob man Dir das mal erklären könnte. Die ganzen Emotionen, die Du hier im Thread zeigst, würde ich beim Telefonat gepflegt weglassen. Der Ton macht definitiv die Musik! Also evtl. dumm stellen, aber nett bleiben.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Also bevor ich da morgen anrufe. Wie würdet Ihr vorgehen?


    [ ] Sagen, die sollen bei Telefon-Treff.de mal nach "Strafzettel" suchen; dort wurde schon alles gesagt. - Sogar von jedem... :D


    [ ] Sagen, Du hättest seit 2 Tagen ununterbrochen mit ganz vielen Leuten über diese Sache gesprochen, wärest aber nicht wirklich weiter gekommen, und würdest schon von Knöllchen und Anwohnerparkausweisen träumen...


    [ ] Amnesty International mit ins Spiel bringen, weil Du vollkommen ungerecht behandelt wurdest, und Deine Menschenrechte verletzt wurden...


    [ ] Freundlich sagen, Du hättest eine Frage zu (D)einem Strafzettel, und erst mal abwarten, wie das Gegenüber reagiert, um dann kurz und sachlich zu erklären, warum Du dort standest und nicht gemerkt hast, dass das regelwidrig war...

  • Habe mal ein Foto von der Straße gemacht (bin heut eh vorbeigekommen):
    Wie man unschwer erkennen kann, habe ich da absolut keinen behindert oder sonst was. Und es parken zig Autos, was den Eindruck erwecken könnte, dass man da als Anwohner parken darf, vor allem weil auf dem Schild "Anwohner frei" steht. Woher soll ich denn dann wissen, dass das nicht für Anlieger gilt, die "nur" eine Besucherkarte habe, weil sie für ihren Zweitwohnsitz keinen Anwohnerausweis bekommen (obwohl sie Zweitwohnsitzsteuer zahlen)... :rolleyes:



    Dass ich die nicht anbrülle ist mir klar, ich überlege nur ob ich mich naiv/dumm stellen soll oder lieber alles möglichst sachlich schildern soll.
    Hate die Hoffnung, dass hier jamand sowas öfter macht und mir sagen kann, wie er bis jetzt am meisten Erfolg hatte. Vielleicht gibts es ja auch einen "Trick".


    Das Gespräch hier hat mich insofert weitergebracht, als dass ich jetzt in etwa weiß, was ich falsch gemacht hab. Besonders logisch ist die Unterteilung in "reine Fußgängerzone", "Zone mit Fußgängervorrang" und "Anwohnerparkbereich" nicht, da "echte" Anwohner überall, Besucher (also Anwohner mit Zweitwohnsitz) aber nur im Anwohnerbereich parken dürfen und es quasi bei jeder Straße anders ist.

  • Prana,


    du hast anscheinend immer noch nicht bei der Behörde angerufen und das geklärt, oder?


    Ich glaube alle erwarten jetzt keine weiteren Nachfragen zu "tricks und tipps um der Strafe zu entgehen", sondern dass du die Sachen zu Ende bringst und endlich endlich die 30€ zahlst.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Die ham zu. Habs schon zweimal probiert. :o


    Hab mal markiert, wo ich überall noch parken kann:

    blau=eigentlicher Parkbereich


    rot=wegen Baustelle bzw. Bau einer Tiefgarage gesperrt
    blau=sind einfach so gestrichen und lange Nichtparkerflächen eingeführt worden
    grün=noch nie einen Parkplatz gefunden, weil alle Besucher der UB dort parken


    Wie unschwer zu erkenne ist, bleiben mir vielleicht als Anwohner grad noch die Hälfte der Parkplätze.



    Aber ich weiß, ich sollte mich nicht so aufregen... Ist halt schwer, da ich jeden Tag da die Leute noch so bescheuert parken sehe (zweite Reihe, ZickZack, Feuerwehrzufahrt, Behindertenparkplatz oder einfach auf Straßen die so eng sind, dass man auf dem Gehweg weiterfahren muss - Feuerwehr und Krankenwagen käme nicht mehr vorbei) das mache ich alles nicht und dann bin ich derjenige der wegen dem dämlichen Weihnachtsmarkt einen 30€ Strafzettel bekommt. Naja, bin ja selbst Schuld. Hätte mich vorher besser informieren müssen, wo ich überall parken darf. Was was für Sonderregelungen es alles gibt..


    (Muss hier einfach mal meinen Frust loswerden)


    Ich hoff die machen mal langsam auf, ich muss nachher noch weg.

  • Nur noch mal zum Verständnis:


    Das "Anwohner frei" bezieht sich nur auf das Befahren der Strasse, parken dürfen Anwohner (mit "richtigem" Anwohnerparkausweis) dort auch nicht, richtig?
    In dem Fall wäre ja alles so weit korrekt, du hast verkehrswidrig geparkt und die Strafe laut BKat wäre mit 30€ auch richtig (Sinn und Unsinn der Bußgeldhöhen nach dem BKat sind natürlich ein anderes Thema).


    Dürften Anwohner dort parken sähe die Sache für mich schon ein wenig anders aus, denn ich würde meinen, dass man davon ausgehen darf mit dem "Besucherausweis" auch überall dort parken zu dürfen, wo es der "Gastgeber" darf.

  • Zitat

    parken dürfen Anwohner (mit "richtigem" Anwohnerparkausweis) dort auch nicht, richtig?

    Doch Anwohner dürfen da parken:

    Zitat

    Damit die Bewohner/innen der Altstadt, die innerhalb des Fußgängerbereichs wohnen, oder Betriebe, die dort ihren Sitz haben, trotzdem eine Möglichkeit haben, ihren Pkw zu parken, gibt es neben dem reinen Fußgängerbereich einen Bereich mit Fußgängervorrang. Dort können Bewohner/innen der Altstadt, die über eine entsprechende Parkberechtigung für den Fußgängerbereich verfügen, ihr Auto abstellen.

    und

    Zitat

    Mit der Parkberechtigung für den Fußgängerbereich wird auch ein Bogen „Besucherkarten“ ausgegeben. Er enthält neun Tageskarten und eine Wochenkarte, die an Besucher/innen weitergegeben werden können. Diese müssen lediglich das Datum und das Kennzeichen ihres Fahrzeuges eintragen.
    Besucherkarten gelten nicht für den Fußgängerbereich, sondern nur in den sonstigen Altstadtstraßen, bei denen die Parkplätzen den Bewohnern vorbehalten sind.


    (Beim roten Punkt habe ich geparkt)



    Auf dem Gästeparkausweis steht hinten drauf, dass ich nicht im Fußgängerbereich parken darf - hab ich ja auch nicht. War schließlich ein "Bereich mit Fußgängervorrang"! Meist Du so kann ich den benen argumentieren? Oder stelle ich mich lieber auf naiv dumm und hoffe, dass die nett sind? Glaub "argumentieren" macht bei einem "Amt" wenig Sinn... :rolleyes:


    Ist es überhaupt rechtmäßig, einen "Bereich mit Fußgängervorrang" einzuführen und dort dann Strafzettel wie in einem "reinen Fußgängerbereich" auszustellen? Ich werde garantiert nicht gegen die Stadt klagen, aber würde mich einfach mal interessieren.

  • Auf dem Photo sieht man ein ganz normales Schild für eine Fußgängerzone, in der Parken verboten ist. Das wichtige was darunter steht, kann man nicht lesen. Was für Tipps sollen wir Dir denn noch geben außer: anrufen. Das Amt wird am besten wissen warum Du zahlen sollst.
    Rumlamentieren hilft da nicht.


    "Besucherkarten gelten nicht für den Fußgängerbereich, sondern nur in den sonstigen Altstadtstraßen, bei denen die Parkplätzen den Bewohnern vorbehalten sind." kann auch bedeuten, dass man damit nur in den dunkelblauen Straßen parken darf, nicht bei hellblau oder gar rot.


    Gruß,
    Alexander

  • Diese Unterscheidung "Fußgängerzone" und "Bereich mit Fußgängervorrang" ist tatsächlich etwas merkwürdig, aber die Beschilderung ist eindeutig die einer Fußgängerzone.
    Wenn dann auf der Rückseite deines Ausweises auch noch steht, dass du genau dort nicht parken darfst würde ich nicht mehr versuchen zu argumentieren!


    Eine nettes "Entschuldigung, das habe ich nicht gewusst, ist aber auch kompliziert ;)" und "durch den Weihnachtsmarkt und Bauarbeiten ist es da ja auch gerade sehr chaotisch" kann aber natürlich nicht schaden.


    Mir ist es schon ein paar Mal (in mehreren Jahren) passiert, dass ich vergessen habe meinen Anwohnerparkausweis hinter die Windschutzscheibe zu legen (eigene Schuld, klar) und mit einem freundlichen Brief und einer Kopie des Ausweises habe ich von "keiner Gnade" über "Strafermäßigung" bis hin zu einem kompletten Erlass schon alles erlebt :). Einen Versuch ist es also immer wert.

  • Zitat

    Wenn dann auf der Rückseite deines Ausweises auch noch steht, dass du genau dort nicht parken darfst würde ich nicht mehr versuchen zu argumentieren!

    Da steht, dass ich nicht in der Fußgängerzone parken darf und ich habe in einer Zone mit Fußgängervorrang geparkt, was ja was anderes ist. Aber ich glaub Du hast Recht. Macht wenig Sinn da zu argumentieren.


    Zitat

    Mir ist es schon ein paar Mal (in mehreren Jahren) passiert, dass ich vergessen habe meinen Anwohnerparkausweis hinter die Windschutzscheibe zu legen (eigene Schuld, klar) und mit einem freundlichen Brief und einer Kopie des Ausweises habe ich von "keiner Gnade" über "Strafermäßigung" bis hin zu einem kompletten Erlass schon alles erlebt . Einen Versuch ist es also immer wert.

    Hat meine Freundin auch schon geschafft, aber da hat man ja "nichts falsch" gemacht, da man den Ausweis ja hingelegt hat und er nur vom Windstoß beim Tür schließen runtergefallen ist. Klar, man könnte nochmal gucken ob er noch da liegt bevor man geht, aber man hat die Parkberechtigung ja gehabt. Ich hatte sie offensichtlich nicht.


    Zitat

    "Besucherkarten gelten nicht für den Fußgängerbereich, sondern nur in den sonstigen Altstadtstraßen, bei denen die Parkplätzen den Bewohnern vorbehalten sind." kann auch bedeuten, dass man damit nur in den dunkelblauen Straßen parken darf, nicht bei hellblau oder gar rot.

    Kann eben beides bedeuten und genau da könnte ich ja ansetzen.


    [Edit]Heute ist keiner da, soll morgen anrufen. :(

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