Gibt es nicht generell eine Unterscheidung zwischen "Halten" und "Parken" ?
Also 5 Min stehen = Halten
> 5 Min stehen = Parken ?
oder war schon generell Motor aus = Parken ?
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Gibt es nicht generell eine Unterscheidung zwischen "Halten" und "Parken" ?
Also 5 Min stehen = Halten
> 5 Min stehen = Parken ?
oder war schon generell Motor aus = Parken ?
Hi !
Wer nicht länger als 3 Minuten steht (egal ob Motor aus oder nicht) - der hält,
wird es länger als 3 Minuten - dann parkt man automatisch.
Man kann sogar sein Auto verlassen .. muss es aber ständig im Blick haben.
Gruss, Jörg
Edit: letzteres ohne Gewähr, denn gerade gegoogelt:
"§12 Halten und Parken StVO
(2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt."
Wie auch immer, denn ich habe ja den Blaumann nicht gesehen, also wird es als Parken interpretiert.
Beim Einparken war sogar ein Polizeiwagen hinter mir. Schade, dass die mir nicht gesagt haben, dass ich da nicht parken darf. Standen ja 2 Minuten hinter mir als ich eingeparkt habe (Parkplatz war ziemlich klein).
Sonst noch einer eine Idee, wie ich bei der Stadt argumentieren könnte?
Geht es um Heidelberg? Zu der Fußgänger-Vorrang-Zone gibt es hier noch was zu lesen: http://www.heidelberg.de/servlet/PB/menu/1127103/index.html Anscheinend hat sich die Stadt da ein eigenes Süppchen gekocht.
Laut Bußgeldkatalog gibt es nicht viele Vergehen die 30€ kosten und ein richtig passendes finde ich auch nicht.
Ich würde mir die Sache auf jeden Fall vom Amt erklären lassen.
Gruß,
Alexander
ZitatDamit die Bewohner/innen der Altstadt, die innerhalb des Fußgängerbereichs wohnen, oder Betriebe, die dort ihren Sitz haben, trotzdem eine Möglichkeit haben, ihren Pkw zu parken, gibt es neben dem reinen Fußgängerbereich einen Bereich mit Fußgängervorrang. Dort können Bewohner/innen der Altstadt, die über eine entsprechende Parkberechtigung für den Fußgängerbereich verfügen, ihr Auto abstellen. Wegen den zum Teil engen Gassen ist Folgendes zu beachten:
Ja und? Ich hatte doch einen Anwohnerausweis drinnen liegen, also was soll das dann?
Auch für ein "eigenes Süppchen" muss es doch eine Regelung geben. Und wenn sie schon sagen, dass das keine "Fußgängerzone" sonder eine "Zone mit Fußgängervorrang" ist, können die doch nicht einfach die Strafzettel wie in einer Fußgängerzone ausstellen, oder?
Mit "Behinderung anderer Parken" wäre mich günstiger gekomme. Das kann doch einfach alles nicht sein! Habe quasi gleich viel gezahlt, wie wenn ich "Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrte" geparkt hätte... Hallo?!? Das ist eine ganz normale Straße bei der ich davon ausging, dass ich mit einem Anwohnerausweis parken darf!
Wenn du dich vor eine amtliche Feuerwehrzufahrt gestellt hättest, dann hätten die Politessen den Abschlepper bestellt. Das hätte dich im günstigsten Fall ne Leerfahrt gekostet - je nach Stadt unterschiedlich aber bestimmt so 50 €.
BTW:
Parken ohne Parkschein kostet übrigens 5 €. Parken mit abgelaufenem Parkschein 10 €. Natürlich nur, wenn man sich ohne Parkschein nicht mehrmals erwischen läßt.
Soviel zu hätte: ich doch....
Finde heraus beim Amt, wie dein Strafzettel begründet wird. Zeige dabei Zahlungsbereitschaft und ggf. Einsicht.
PS: Habe mir den Link mit Heidelberg durchgesehen. Klingt für mich so, als dürften dort ausschliesslich Anwohner mit Parkberechtigung oder Gäste mit einer solchen parken. Und das Parken eben nur in den vorgeschriebenen Flächen. Außerhalb gilt dan wohl generell Fußgängerzone.
Im schlimmsten Fall gilt wohl leider: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
ZitatKlingt für mich so, als dürften dort ausschliesslich Anwohner mit Parkberechtigung oder Gäste mit einer solchen parken.
Jepp, hab ich auch so verstanden und ich habe ja einen Gästeausweis reingelegt. Den haben sie ja sogar vermerkt.
Zitat"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Da wirst Du wohl leider Recht haben, auch wenn ich mich frage, wie eine Stadt einfach einen "Bereich mit Fußängervorrang" einführen, und Falschparken da dann wie in einer Fußgängerzone bestrafen kann? Habe da ja KEINEN behindert. Die Straße ist so abgelegen, da laufen höchstens morgens ein paar Studenten durch, Abends ist da KEINER!
Das mit der Parkuhr ist gut zu wissen, dann hole ich mir so die 30€ wieder rein. Will nicht wissen wie oft ich schon 1€ für 30 Min eingeschmissen habe.
Machmal ist parken auch die ersten 30 min kostenlos.
Man muss dann nur einfach auf dem Automaten die Taste drücken und schon kommt der Parkschein ohne zu bezahlen.
BTT:
Prana, egal wie sehr du dich bei TT aufregst, es wird sich nichts ändern.
Also entweder zahlen oder mit der Stadt diskutieren.
Gruß Gunn
Oder Argumente finden, die mich weiterbringen. Gibt hier in der Stadt einen Anwalt der immer absichtlich falsch parkt und bis jetzt noch keinen einzigen Strafzettel gezahlt hat. Wäre mal interessant zu wissen, wie der das macht.
ZitatOriginal geschrieben von prana
Oder Argumente finden, die mich weiterbringen. Gibt hier in der Stadt einen Anwalt der immer absichtlich falsch parkt und bis jetzt noch keinen einzigen Strafzettel gezahlt hat. Wäre mal interessant zu wissen, wie der das macht.
Und woher weißt du das?
Hat er dir das erzählt, oder ist das nur ein Gerücht in der Stadt?
Am besten nimmst du dir diesen Anwalt als Beistand, denn es scheint ja wirklich auf ein Verfahren hinauszuslaufen.
Denn Argumente finden und vorlegen sollte man nicht ohne juristischen Beistand. Und wenn der Anwalt da deiner Meinung nach durchaus qualifiziert ist....
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