Last-minute-Kündigung via Fax bei Vodafone

  • Ist denn überhaupt eine Widerrufsbelehrung erfolgt?


    Zum Fax: Es enthält nur eine bedingte Wíderrufserklärung für den Fall, dass man an der Summenlaufzeit festhält. Die Widerrufserklärung als Gestaltungsrecht ist grds. bedingungsfeindlich. Hier liegt der Eintritt der Bedingung ab im Verhalten von Vodafone, dass durch Vodafones freien Willen gesteuert werden kann. Diese sog. Potestativbedingung schafft kaum Rechtsunsicherheit, damit steht eine solche Bedingung der grundsätzlichen Bedingungsfeindlichkeit nicht entgegen.


    Widerruf erfordert nur Textform, Verspätungsrisiko trägt der Erklärungsgegner, Zugang ist hier schon nachgewiesen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Vielen Dank für die super schnelle Antwort :top:


    Nachdem ich "Potestativbedingung" nachgeschlagen habe, verstehe ich's sogar ;)


    Auf die Widerrufsfrist von 14 Tagen wurde ich telefonisch hingewiesen und dem zugesandten Telefon lag ein Schreiben bei, indem in einem Absatz das Widerrufsrecht erklärt wurde (grob: zwei Wochen ab Zugang Telefon, nur beides zusammen (Telefon+VVL) widerrufbar, max. 1 Min. telefonieren + 1 SMS/ MMS zum Testen, sonst erlischt Widerrufsrecht (ok, das stimmt nicht, sondern nur Wertausgleich), rechtzeitige Absendung der schriftl. Widerrufserklärung).


    Das sollte eine "ordnungsgemäße" Widerrufsbelehrung sein, so daß ich leider nicht auf eine verlängerte Frist hoffen kann.


    Aber mit Deiner Erklärung passt das schon, da ich ja nur die Summenlaufzeit verhindern möchte, ansonsten die VVL schon zu den vereinbarten Bedingungen stattfinden soll.


    Nochmals Danke!

  • Die Widerrufsbelehrung muss mindestens der Textform genügen, d.h. eine fernmündliche Belehrung ist nicht fristauslösend. Also kannst du dich für den Beginn des Fristlauf am Zugangs des Handypakets orientieren.


    Streiten könnte man sich ebenfalls, wann der Änderungsvertrag (der nun widerrufen werden soll) zustandekommt. Macht VF am Telefon ein Angebot dahingehend, und der Kunde nimmt dieses sofort an, würde die Belehrung über das Widerrufsrecht erst nach Vertragsschluss erfolgen und damit eine erweiterte Frist von 1 Monat gelten.


    Ich werde auch weiterberichten, ob sich VF im Fall meines Bekannten korrekt verhält.

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  • Ja, als Fristbeginn habe ich den Zugang des Telefons angesehen.


    Aber Du hast Recht, 14 Tage Widerrufsrecht gelten bei ordnungsgemäßer (schriftlicher) Widerrufsbelehrung VOR Vertragsbeginn - nach Vertragsbeginn ist's 1 Monat. Da könnte man sich dann schon streiten.


    Allerdings streiten möchte ich gar nicht, sondern das ganze in Ruhe klären und nur die rechtlichen Hintergründe im Hinterkopf haben, damit man sich nicht selbst eine Grube gräbt, falls dann doch alles schief läuft.


    Du kannst dann ja mal berichten, ob die Kündigung korrekt bestätigt wurde - allerdings bin ich da zuversichtlich, daß Vodafone das korrekt macht. Es kann nur etwas dauern, bis die schriftliche Bestätigung kommt.

  • Vodafone hat mich benachrichtigt und die Summenlaufzeit in eine Neulaufzeit korrigiert. Allerdings habe ich jetzt aus anderen Gründen das Telefon noch innerhalb der "normalen" 14 tägigen Widerrufsfrist zurückgeschickt - also die VVL widerrufen.

  • Vodafone hat die Faxkündigung akzeptiert, so wurde es dem Bekannten bislang zumindest telefonisch bestätigt.

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  • Inzwischen kam auf die schriftliche Bestätigung, hat er nochmal Glück gehabt. Und Vodafone ist ehrlich :D

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  • Bin auch gerade am kündigen - habe aber noch eine Frage zu der o.g. Faxnummer (02102986575).
    Woher stammt die? Auf der Vodafone-Homepage ist die ja nicht zu finden.

  • Das ist die zentrale Faxnummer der Kundenbetreuung, wo Du prinzipiell jeden Scheiß hinsenden kannst ;)

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

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