Ist denn überhaupt eine Widerrufsbelehrung erfolgt?
Zum Fax: Es enthält nur eine bedingte Wíderrufserklärung für den Fall, dass man an der Summenlaufzeit festhält. Die Widerrufserklärung als Gestaltungsrecht ist grds. bedingungsfeindlich. Hier liegt der Eintritt der Bedingung ab im Verhalten von Vodafone, dass durch Vodafones freien Willen gesteuert werden kann. Diese sog. Potestativbedingung schafft kaum Rechtsunsicherheit, damit steht eine solche Bedingung der grundsätzlichen Bedingungsfeindlichkeit nicht entgegen.
Widerruf erfordert nur Textform, Verspätungsrisiko trägt der Erklärungsgegner, Zugang ist hier schon nachgewiesen.