Mobiles Internet zur Hauptzeit - Eine Katastrophe

  • Wobei ich mich schon länger frage, warum der Tatbestand des WUCHERS (Wikipedia: Wucher) oder der SITTENWIDRIGKEIT bei solchen Tarifen nicht greift. Zumindest ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung würde ich hier als gegeben ansehen. Ich würde mir sehr wünschen, dass zumindest bei aktuellen Tarifen derartige offensichtliche Fallen von den Gerichten mal entsprechend bewertet und kassiert werden.

  • § 138 BGB greift nicht, weil es keine "Ausnutzung einer Zwangslage" ist. Ich werde mich damit aber am Wochenende gernauer beschäftigen. Ich würde hier mit § 242 BGB (Treu und Glauben) argumentieren, ich bin der Meinung es gibt eine Aufklärungspflicht. Gut, ich hätte es besser wissen können, aber was wenn das jemand der keine Ahnung von Mobilfunk und Internet hat einen Monat lang macht? Es kann doch nicht sein, das man sich so in den finanziellen Ruin treiben kann.

  • 1ego1as


    danke für deine Tips, habe ich alles schon versucht, quäle mich seit Jahren mit unterschiedlichen Versuchen um an eine brauchbare Geschwindigkeit zu kommen.
    LTE Versorgung habe ich geprüft, UMTS bietet in meiner Region kein Provider an, Sat-DSL viel viel Geld investiert und Geschwindigkeit eine Katastrophe, UMTS Rundantenne, Richtantenne, und und und, leider alles ohne Erfolg. Ich lebe hier wie in der Steinzeit, wenn ich mal 10 MB herunterladen möchte, muss ich mich ins Auto setzen und mit meinem o2 Stick 15 Kilometer bis in die nächste Stadt fahren, wirklich ein Alptraum :-(

  • Moin,


    das kannst Du knicken.
    Du hast damals einen Tarif gekauft (unterschrieben ) mit allen Nebenleistungen . Und das MB war nun mal sportliche 6,- €.
    Und keiner hat Dich gezwungen, das zu nutzen. Ich fange jetzt nicht damit an , was eine Flat kostet. Dafür gab es auch damals schon Preislisten.


    Und es gibt ..sagen wir unwissende User, die noch via WAP online gehen . Da kostet das MB nur 20,- €.


    Mach es auf die ruhige Art. Da sind die Chancen deutlich besser.


    mr



    Zitat

    Original geschrieben von iTel
    § 138 BGB greift nicht, weil es keine "Ausnutzung einer Zwangslage" ist. Ich werde mich damit aber am Wochenende gernauer beschäftigen. Ich würde hier mit § 242 BGB (Treu und Glauben) argumentieren, ich bin der Meinung es gibt eine Aufklärungspflicht. Gut, ich hätte es besser wissen können, aber was wenn das jemand der keine Ahnung von Mobilfunk und Internet hat einen Monat lang macht? Es kann doch nicht sein, das man sich so in den finanziellen Ruin treiben kann.

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Zitat

    Original geschrieben von chefkoch01
    Eigentlich ist der Grund ganz einfach, der Stick erkennt die E-Plus Karte nicht. Bekomme da bei der Blau.de & Base Karte immer die Fehlermeldung: "Keine SIM Karte oder SIM Fehler" .... Da kann man dann auch nicht testen. ;)


    ...um noch mal auf dieses Problem zurück zu kommen: ich habe nun von Simyo eine neue Simkarte angefordert, diese funktioniert nun einwandfrei im E398. Die alte Sim war eine 16k Sim, die neue ist eine 64k Sim. Denke mal es liegt daran!

  • Komisch, dass dann 72k SIM-Karten nicht funktionieren. :confused:

    [Small]Apple iPhone 5 @ Telekom Complete Mobil L mit Handy DTAG | Music Streaming | Speed Option LTE
    Apple iPad mini/ Nokia Lumia 820 @ Telekom MultiSIM
    Speedport LTE @ Telekom MultiSIM
    Samsung Galaxy Note II LTE @ Telekom BFMIC
    Speedport W723V @ Call & Surf Basic IP 5.1
    [/small]


  • ja, klar, mit Anwalt drohen und so bringt glaub ich gar nichts oder man zieht es dann wirklich bis zum ende durch. aber wer hat schon nerven für sowas. ich werds tatsächlich auf die rühige Tour machen. :)

  • Nicht schlecht, E-Plus!


    Chemnitz, Schulstraße



    Aber irgendwie sind es immernur einzelne Nodes, die so rausstechen. Flächendeckend bitte!


    Chemnitz/Bernsdorf, Pappelstraße - da funkt noch eine Node mit HSDPA.

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