ZitatOriginal geschrieben von kues
Zum einen kommt es auf den Kreditkartenvertrag an...
Hm, bei welchem soll es denn eine Haftungsgarantie bei Insolvenz geben?!
Zitat
Zum anderen verstehe ich es so, daß myby erst nach Warenversand die Kreditkarte belasten darf, alles andere wäre eine unberechtigte Belastung.
Mag sein, dummerweise wäre das Geld, wenn es eben doch vorher passiert (vielleicht läuft jemand bei Myby Amok...), dann ggf. trotzdem weg.
Es ist definitiv ein nennenswertes Risiko dabei - in welcher Größenordnung, lässt sich nicht quantifizieren. Myby wäre klug, schnell den Nachnahmeversand einzuführen.