Ich habe eine Frage zur Gewährung von Weihnachtsgeld für bestimmte Arbeitnehmer aufgrund ihrer Dauer der Betriebszugehörigkeit. (Vorab: Das das Weihnachtsgeld eine freiwillige Zahlung seitens des Arbeitgebers darstellt und kein gesetzlicher Anspruch besteht, ist klar.)
Es ist wohl unstrittig, dass Beschäftigten, die erst seit kurzer Zeit in einem Unternehmen arbeiten, möglicherweise nur ein anteiliges Weihnachtsgeld gezahlt wird, sofern dies vereinbart wurde. Das steht auch gar nicht zur Diskussion.
Frage: Wie verhält es sich aber, wenn der Arbeitgeber einen Zeitraum von größer einem Jahr (z.B. 2 Jahre) benennt, den der Arbeitnehmer in dem Unternehmen beschäftigt sein muss, um Weihnachtsgeld zu erhalten?
Verstösst dieses Verhalten u.U. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
Ich könnte ja verstehen, wenn man aus Arbeitgebersicht argumentiert, dass die Betriebszugehörigkeit mindestens das Kalenderjahr, also volle 12 Monate, bestanden haben muss, um Anspruch auf (evtl. anteiliges) Weihnachtsgeld zu haben, da Weihnachtsgeld ja gewissermaßen auch eine "Belohnung" für die geleistete Arbeit (des zurückliegenden Jahres?) darstellt.
Problem hierbei ist vielleicht, dass im Vorjahr kein Weihnachtsgeld gezahlt wurde, so dass man theoretisch aus Arbeitgebersicht auch argumentieren könnte, das nun gezahlte Weihnachtsgeld gilt für die vergangenen beiden Jahre (ob dies auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheint, lasse ich mal dahingestellt...).
Es handelt sich hierbei auch nicht um unterschiedliche Arbeitnehmergruppen, wonach argumentiert werden könnte, dass man mit dem Weihnachtsgeld einer bestimmten Arbeitnehmergruppe aufgrund ihrer Qualifikation an das Unternehmen binden möchte. Es geht einzig und allein um die Betriebszugehörigkeit, die im vorliegenden Fall nach Festlegung durch den Arbeitgeber länger als ein Jahr bestanden haben muss, um Anspruch auf Weihnachtsgeld zu haben.
Vielleicht kennt jemand von Euch aus der Praxis ja einen ganz ähnlichen Fall. Etwas merkwürdig erscheint mir hierbei wie gesagt die Tatsache, dass man die notwendige Betriebszugehörigkeit auch auf das Vorjahr ausweitet bzw. ausweiten möchte.
Die Tatsache, dass im Vorfeld vom Arbeitgeber mehrfach betont wurde, es werde Weihnachtsgeld (anteilig der Kalendermonate) gezahlt und dieses nun für nicht wenige Arbeitnehmer ausbleibt, kommt hier ärgerlicherweise hinzu, dürfte aber unerheblich sein...
Was noch ein "nettes Detail" bzw. vielleicht sogar relevant ist: branchenüblich handelt es sich hier ausschließlich um befristete Arbeitsverträge, d.h. die Verträge galten in der Vergangenheit ab dem Frühjahr bis zum Jahresende, da das Unternehmen über den Jahreswechsel geschlossen war. Dieselben Arbeitnehmer wurden dann aber wieder eingestellt.
Das bedeutet, wenn man im Vorjahr dort eingestellt worden ist, hatte man folglich gar nicht die Möglichkeit, volle 2 Jahre beschäftigt zu sein, um Anspruch auf das diesjährige Weihnachtsgeld zu haben, da die Verträge ja erst ab Frühjahr des Vorjahres galten!
Lustigerweise wird diesen Winter zum ersten Mal durchgearbeitet - ohne "Winterpause" (trotzdem weiterhin befristet)....
Jemand, der dort also zum 01.01.09 anfängt, bekommt evtl. Ende 2010 sogar Weihnachtsgeld. Aber erstmal schauen, was sich der Arbeitgeber bis dahin schon wieder neues einfallen lassen hat...