Wenn der Führerschein noch nicht in der amtlichen Verfahrung angekommen ist, darf ich noch Auto fahren. Sollte er schon angekommen sein, und ich weiß es nicht, und fahre trotzdem, begehe ich eine Straftat. Hier geht es um handfeste juristische Fragen, die zweifelsfrei geklärt sein müssen. Genau darum kümmert sich die Behörde aber einen feuchten.... Ich finde das unmöglich
Mir wäre ja der Postversand trotz Sendungsverfolgung mit zu vielen Unsicherheiten behaftet. Aber was gibts da juristisch zu klären? Hast du denn einen Anhaltspunkt, dass der Brief mit dem Führerschein nicht, bzw. noch nicht, oder nicht vollständig angekommen ist?