Neue Blitzer-Generation? Bundesweiter Blitzmarathon

  • Wenn der Führerschein noch nicht in der amtlichen Verfahrung angekommen ist, darf ich noch Auto fahren. Sollte er schon angekommen sein, und ich weiß es nicht, und fahre trotzdem, begehe ich eine Straftat. Hier geht es um handfeste juristische Fragen, die zweifelsfrei geklärt sein müssen. Genau darum kümmert sich die Behörde aber einen feuchten.... Ich finde das unmöglich :cursing:

    Mir wäre ja der Postversand trotz Sendungsverfolgung mit zu vielen Unsicherheiten behaftet. Aber was gibts da juristisch zu klären? Hast du denn einen Anhaltspunkt, dass der Brief mit dem Führerschein nicht, bzw. noch nicht, oder nicht vollständig angekommen ist?

  • darf ich noch Auto fahren

    Du hast den Führerschein abgegeben. Also heißt es: Du gehst zu Fuß, bis du ihn wieder von der Behörde zurück bekommst. Völlig unnötige Gedanken, die du hier formulierst.

  • Du hast den Führerschein abgegeben. Also heißt es: Du gehst zu Fuß, bis du ihn wieder von der Behörde zurück bekommst. Völlig unnötige Gedanken, die du hier formulierst.

    Das Fahrverbot gilt nicht ab dem Zeitpunkt ab dem ich den Brief mit dem Führerschein abgeschickt habe, sondern erst ab dem Zeitpunkt an dem er in amtlicher Verwahrung angekommen ist, siehe RE: Neue Blitzer-Generation? Bundesweiter Blitzmarathon

    Mir wäre ja der Postversand trotz Sendungsverfolgung mit zu vielen Unsicherheiten behaftet.

    Und ich wollte nicht mit Fußwegen fast 3 Stunden mit Bus und Bahn durch die Gegend fahren um den Führerschein vor Ort abzugeben. Mit dem Auto hin fahren wäre keine Option gewesen. Dann hätte ich nämlich nicht mehr mit selbigem zurück fahren dürfen.

    Aber was gibts da juristisch zu klären? Hast du denn einen Anhaltspunkt, dass der Brief mit dem Führerschein nicht, bzw. noch nicht, oder nicht vollständig angekommen ist?

    Ich habe keinen Anhaltspunkt für nichts, weder dass er angekommen ist, noch dass er nicht angekommen ist. Dadurch weiß ich jetzt nicht wo ich dran bin. Läuft der Monat jetzt schon, oder nicht? Keine Ahnung. Wäre der Fall umgekehrt gelagert, und ich würde der Behörde Informationen vorenthalten, würden die sofort was von Mitwirkungspflicht erzählen und mit Bußgeld drohen. Wenn die Behörde aber Beamtenmikado spielt ist alles im Butter, oder wie?

  • Das Fahrverbot gilt nicht ab dem Zeitpunkt ab dem ich den Brief mit dem Führerschein abgeschickt habe, sondern erst ab dem Zeitpunkt an dem er in amtlicher Verwahrung angekommen ist, siehe RE: Neue Blitzer-Generation? Bundesweiter Blitzmarathon

    Kann man so sehen, muss man aber nicht.

    Mit Absenden des Briefs das Auto stehen lassen und alles wäre gut, aber du musst auch daraus natürlich wieder ein Drama machen.

    Kinderlos, mit 50 Jahren nur ein Jahr in einer Beziehung und weder die Arbeitskollegen noch die Wanderfreunde kommen auf ein Bier vorbei.

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas () aus folgendem Grund: Posting editiert.

  • Ich habe keinen Anhaltspunkt für nichts, weder dass er angekommen ist, noch dass er nicht angekommen ist. Dadurch weiß ich jetzt nicht wo ich dran bin. Läuft der Monat jetzt schon, oder nicht? Keine Ahnung.

    Wohin wird der versandt, an die lokale Führerscheinstelle?

    Ich war neulich wegen Führerschein-Umschreibung dort, und habe gefragt ob ein 10 Tage früher eigenhändig eingeworfenes Schreiben eingegangen wäre - es war nach diesen 10 Tagen aber noch nichts davon elektronisch zu sehen. Nach ca. 6 weiteren Wochen kam dann die Bestätigung per Post mit einer Vorgangsnummer - das war der erste Nachweis des Eingangs, aber gleichzeitig war der Antrag auch schon bearbeitet.


    Ich würde dort anrufen und fragen, ob die den Eingang bestätigen können - und falls nicht, ob und auf welchem Weg dann eine Benachrichtigung an Dich kommt.

  • Wohin wird der versandt, an die lokale Führerscheinstelle?

    An die Zentrale Bußgeldbehörde

    Ich würde dort anrufen und fragen, ob die den Eingang bestätigen können

    Telefonische Sprechzeiten: Mo - Fr: 8 - 12 Uhr. Da kann ich nicht telefonieren, da ich auf der Arbeit.


    Nachtrag: Ich habe es mal per E-Mail probiert

    Einmal editiert, zuletzt von Frank73 ()

  • Ganz easy, die örtliche Bußgeldstelle anrufen und Bescheid geben. Zum gewünschten und vereinbarten Zeitraum den Lappen Abends im Sonderbriefkasten einwerfen. Kommt per Einschreiben dann direkt per Post zurück. Interessanterweise wurde ab dem Datum des Einwurfs gezählt, obwohl er dort tagsüber noch genutzt wurde, zurück kam er zwar zwei Tage früher sogar, aber solang wurde natürlich gewartet. Ansonsten natürlich den Zeitraum passend wählen. Wir waren dann im Februar 3 Wochen in Mexiko und noch paar Tage in der Türkei, sodass ich nichts davon gemerkt habe. Tatsächlich field es mir erst ein, als ich dann in den Briefkasten schaute nach dem Urlaub. Da wir Samstag Nachts erst ankamen und er ab Dienstag wieder gültig war, war es gut zu überstehen ;).

  • Hätte den Führerschein in meinem Urlaub abgegeben. Und wenn ich dafür den ganzen Juli hätte Urlaub nehmen müssen.

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  • Hätte den Führerschein in meinem Urlaub abgegeben. Und wenn ich dafür den ganzen Juli hätte Urlaub nehmen müssen.

    Das war für mich nie eine denkbare Option gewesen. Den ganzen Urlaub auf Bus und Bahn angewiesen zu sein, mit denen man nicht mal brauchbar ins ein paar km entfernte Freibad kommt... Albtraum.


    Nebenbei:

    Nachtrag: Ich habe es mal per E-Mail probiert

    Ein Tag später: Keine Antwort :( Wenn ich in der freien Wirtschaft so arbeiten würde...

  • Das war für mich nie eine denkbare Option gewesen. Den ganzen Urlaub auf Bus und Bahn angewiesen zu sein, mit denen man nicht mal brauchbar ins ein paar km entfernte Freibad kommt... Albtraum.


    Nebenbei:

    Ein Tag später: Keine Antwort :( Wenn ich in der freien Wirtschaft so arbeiten würde...

    Im Gegensatz zur freien Wirtschaft (Dacia Autohändler) habe ich von der Bundesrepublik schon die 4500€ ausgezahlt bekommen.

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