ZitatOriginal geschrieben von pflaumeberlin
Und inwiefern sollte mit einem solchen Passus einer solchen Forderung vorgebeugt werden? Schließlich könnte er, genau so wie er installiert werden kann, jederzeit um türkisch, griechisch oder baskisch ergänzt, als auch einfach wieder gestrichen werden.
Das Grundgesetz hat ja vor allem normativen Charakter und beschreibt nicht den Ist-Zustand, aber konkret in dieser Frage kann ich den Mehrwert einfach nicht erkennen.
Deutsch als Amtssprache hat bei uns keinen Verfassungs-, sondern hat nur einfachen Gesetzesrang, kann somit durch eine einfache parlamentarische Mehrheit geändert bzw. um andere Amtssprachen erweitert werden. Daß in Deutschland Parteien, die auf derartige Ideen verfallen könnten, vielleicht irgendwann eine einfache Mehrheit im Bundestag erhalten, ist wohl leider nicht auszuschließen. Hätte deutsch als Amtssprache jedoch Verfassungsrang, so wäre für eine Änderung bzw. Erweiterung erneut eine verfassungsändernde Mehrheit notwendig. Und daß sich im Bundestag und dem Bundesrat in absehbarer Zeit 2/3-Mehrheiten finden würden, um etwa türkisch als zweite Amtssprache einzuführen, darf vermutlich doch bezweifelt werden.