"Sofort-Wechsel-Service" für Rufnummern-Mitnahme jetzt

  • Presseinformation



    "Sofort-Wechsel-Service" für Rufnummern-Mitnahme jetzt
    bei E-Plus


    E-Plus bietet Service aus einer Hand / Einführungsaktion bis 30.06.2003


    Ab 1. Februar 2003 ist die Rufnummern-Mitnahme (Portierung) für
    wechselwillige Kunden noch
    einfacher. Obendrein verlässt der Kunde dank "Sofort-Wechsel-Service"
    den E-Plus Shop mit Handy
    und aktivierter SIM-Karte ? und das alles mit einem einzigen Gang in
    den Shop.


    Was passiert dort im Shop? Der Wechsler kann vor Ort die Kündigung
    seines alten Handyvertrages
    schreiben, die vom Mitarbeiter per Fax direkt an den bisherigen
    Anbieter geschickt wird. Der Kunde stellt
    außerdem im Shop den Antrag zur Rufnummern-Mitnahme und erhält ein
    neues Handy sowie eine
    aktivierte SIM-Karte. Bis zur endgültigen Portierung der alten
    Rufnummer kann der neue E-Plus Kunde
    bereits telefonieren ? und zwar mit einer vorläufigen E-Plus Rufnummer.


    Einführungsaktion: Wechseln und sparen
    Mit dem "Sofort-Wechsel-Service" bietet E-Plus wechselwilligen Kunden
    auch noch weitere Vorteile: Ein
    Neukunde telefoniert von Beginn an im gewünschten E-Plus Tarif. Nach
    erfolgter Portierung erstattet
    E-Plus ihm dazu auf Wunsch noch die beim alten Anbieter anfallende
    Wechselgebühr.


    Im Rahmen der E-Plus Einführungsaktion vom 01.02.2003 bis 30.06.2003
    erhalten alle zu E-Plus
    wechselnden Kunden den bis zum endgültigen Portierungstermin
    anfallenden monatlichen Grundpreis1
    rückerstattet.


    1Die Rufnummern-Mitnahme wird frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, an
    dem der bisherige Mobilfunkvertrag
    endet; der bisherige Vertrag muss ggf. gekündigt werden. Der Antrag auf
    Rufnummern-Mitnahme ist 4 Monate vor
    Vertragsende und einen Monat danach möglich. Die endgültige
    Durchführung der Rufnummern-Mitnahme darf max. 4
    Monate nach dem Vertragsabschluss (mit vorläufiger Rufnummer) liegen.
    Die Erstattung des Grundpreises erfolgt für
    den Zeitraum von max. 4 Monaten vom Vertragsabschluss mit vorläufiger
    Rufnummer bis zur erfolgreichen
    Portierung. Die Grundpreiserstattung erfolgt nach erfolgreicher
    Rufnummern-Mitnahme als Gutschrift auf den
    Bruttorechnungsbetrag.




    Düsseldorf, 31.01.2003


    E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG
    Presse

  • Applaus !!!


    Diesen Service finde ich besonders lobenswert ! :top:
    Es sollte dem Kunden so leicht wie möglich gemacht werden, wer will schon tagelang Anträge ausfüllen und kreuz und quer faxen ??
    Zumindest in diesem Service-Bereich ist E+ für mich Referenzklasse, hoffentlich zieht zumindest O2 diesbezüglich nach ... !


    Wenn doch auch in einem "anderen (Problem) Bereich" bei E+ so schnell reagiert werden würde ... ! :D

    Ich bin zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen!

  • Re: "Sofort-Wechsel-Service" für Rufnummern-Mitnahme jetzt


    Zitat

    Original geschrieben von chris5241
    Presseinformation
    Nach erfolgter Portierung erstattet
    E-Plus ihm dazu auf Wunsch noch die beim alten Anbieter anfallende
    Wechselgebühr.


    Das ist ja interessant. Erstattet E-Plus nur pauschal mit 25 Euro oder die tatsächlich anfallenenden Wechselgebühren?


    Die betragen nämlich bei Drillisch/Alphatel 116 Euro!


    Gruß Birger.H

  • So weit ich das gehört hatte läuft das doch generell so, das man mit einer aktivieten Karte geht und dann die neue Nummer später die vorübergehende ersetz.
    Ich habe so etwas schon vor einiger Zeit gehört.


    Das was neu zu sein scheint ist die Erstattung der Grundgebür.
    Und das mit dem Fax ist bestimmt auch nicht so neu macht bestimmt jeder der einen besseren sevice anbietet.

    Gruß
    Christian -

  • Es wird nicht die GG des abgebenden sondern des Eplus Tarifes erstattet!


    Also kannst du jetzt einen Prof abschließen und bezahlst erst ab 01.07. deine neue GG. Die alte musst du selber blechen.


    So hab ich es verstanden...


    Gunn

    stay hungry, stay foolish


    iPhone XS Max 256 GB Silber 
    iPad Pro 11" 64GB LTE Spacegrey 
    Apple Watch 4 44mm Spaceblack

  • Also wer schlau ist, nutzt die vollen vier Monate aus und nimmt für den Zeitraum direkt den T&M500er :D


    Ein wechsel ab dem 5. Monat in einen Prof oder niedrigeren T&M Tarif sollte doch möglich sein, oder?

  • Ich hatte eben wohl einen :gpaul: .


    1. Den T&M 500 gibts nicht mehr.
    2. Wird nur die GG erstattet und nicht der Paketpreis.


    D.h. im günstigsten Fall bei T&M 240 + pro Monat 17,95 GG, aber + 36 Minutenpaket.


    Da wäre der Professional XL besser.


    Aber imho eine super aktion um neue Kunden zu werben.


    Gunn:top:

    stay hungry, stay foolish


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    Apple Watch 4 44mm Spaceblack

  • Ich hole diesen alten thread mal hoch, dann brauche ich keinen neuen aufzumachen.




    Hat außer mir noch jemand die oben gebotenen Möglichkeiten genutzt?



    Im Juni 2003 schloß ich einen Aktions Privat Tarif (9,95 Grundgebühr zum Abtelefonieren) mit Rufnummernportierung ab.
    Die Portierung ist seit Oktober erfolgt. Auf entsprechende Nachfrage (und mehrminütige Rückfrage in den Hintergrund während des Telefonats) erklärt die hotline gestern, dass bei diesem Tarif nun keine Erstattung des Grundpreises für die Zeit vor der Portierung der Nummer gewährt wird, weil eben der Aktions Privat Tarif keinen Grundpreis im Sinne des damaligen Angebots, sondern eine Mindestnutzung hätte.
    Lediglich die angefallene Wechselgebühr beim alten Netzbetreiber wird als Guthaben erstattet.


    Was sind eure Erfahrungen?


    Gruß
    Joe

  • Ich schieb das Thema dann doch noch mal nach oben.



    Hat damals ansonsten keiner dieses Angebot des vorzeitigen Vertragsschlusses genutzt, bin ich wirklich der einzige?



    Gruß
    Joe

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