Hallöchen,
ich bin neu hier und bitte deshalb alle um Nachsicht, falls ich das falsche Forum erwischt bzw. irgendwo Missverständnis-Fettnäpfchen verteilt haben sollte .
Ich habe ziemlichen Streß mit VICTORVOX. Das war auch schon mal anderer Betroffener Thema im Werbeforum Telekommunikation. VV hat mich jetzt verklagt wegen angeblich ausstehender Grundgebühr ab dem 19. Monat eines mindestens 24-monatigen Laufzeitvertrages. Dabei hatten die auf ihrem Werbeflyer zur IFA 2005 mit 24 Monaten Grundgebührbefreiung geworben. Ich habe den Flyer damals per Link von einem Bekannten erhalten und online die Bestellung ausgelöst. Nachdem das Handy per DHL geliefert wurde habe ich meine E-Plus Prepaid-Karte reingestopft und die mitgelieferte SIM-Karte auf ewig ruhen lassen. Wie viele andere auch. Nach ca. 1 1/2 Jahren wurde dann von VV plötzlich munter abgebucht. Die waren plötzlich der Meinung, das Startguhaben von 50,- EUR, welches die letzten 6 der 24 Monate "sättigen" sollte, wäre laufend angerechnet worden bzw. inzwischen verfallen. Hallo? dabei stnd doch auf der Rückseite des Flyers, dass erst NACH den ersten 24 Monaten eine Grundgeühr von 7,50 EUR (noch mit 16% Märchensteuer) anfällt. Dank Rücklastschrift habe ich mir stoisch jeden Monat die Abbuchung zurückgeholt. Dann kamen plötzlich die RAé Bergmann - Pohl - Spielmann ins Spiel. Obwohl parallel noch die Antwort auf eine saftige Beschwerde von mir an die VV-Führung ausstand. Die Beschwerde wurde natürlich abgeschmettert. Irgendwann flatterte der Mahnbescheid ins Haus und wegen meinem Widerspruch ist nun seit dem 12.09.2008 der Prozess anhängig.
Ich hoffe, diese Vorgänge kommen möglichst vielen bekannt vor und wäre dankbar, wenn sich jemand bei mir meldet, der auch einen Prozess wegen der gleichen Angelegenheit am Hals hat (hatte). Mich interessiert der Ausgang der Verfahren und vielleicht hat ja auch jemand ein rechtskräftiges Urteil. Das weitere können wir dann auch gern per PN austauschen. Ich habe aber auch überhaupt kein Problem, weiter im Forum zu kommunizieren.
Ach ja, fristlos gekündigt hat VV den Vertrag inzwischen unter Berufung auf die AGB. Das haben die mir vor Ende der Kündigungsfrist zum Ablauf der Mindestvertragsdauer vorweggenommen.
So, bin jetzt megagespannt auf alles was kommt.