Das iPhone gibt es nun seit gut 1 Jahr. Deshalb gibt es nun immer mehr Kunden, die auf ein unerwartetes Problem stoßen werden:
Alle anderen Hersteller von Mobiltelefonen bieten eine Gewährleistungszeit von 2 Jahren.
Aber Apple bietet beim iPhone eine Gewährleistungszeit von nur 1 Jahr!
Bei Reklamationen von Geräten, die älter als 12 Monate sind, wird der Defekt in aller Regel nicht als Garantiefall akzeptiert.
Daher mein gut gemeinter Ratschlag an alle iPhone-Besitzer: Wenn Euer Gerät kurz vor seinem 1.Geburtstag steht, dann überprüft noch einmal sorgfältig, ob alles in Ordnung ist und reklamiert eventuelle Fehler rechtzeitig!
Zwar gibt es in Deutschland eine gesetzliche Gewährleistungszeit von 24 Monaten. Doch bei Geräten, die älter als 6 Monate sind, gilt eine Beweislastumkehr: Dann muss der Käufer (!) beweisen, dass er den Fehler nicht selbst verursacht hat und dass es sich um einen Produktionsfehler handelt.
Man kann als Käufer nur mechanische Fehler wie z.B. Blasen unter der Displayscheibe oder abstehende Gehäuseteile beweisen.
Als Käufer dürfte es unmöglich sein zu beweisen, dass man z.B. elektrische Probleme nicht durch unsachgemäße Bedienung selbst verursacht hat.
Apple weitet den Zeitpunkt der Beweislast des Kunden von 6 auf 12 Monaten aus, die anderen Hersteller von 6 auf 24 Monate. Es gibt eine knallharte Anordnung, dass danach Gewährleistungsfälle nicht mehr akzeptiert werden – ganz egal, ob der Kunde deshalb eskaliert.