moin,
wenn jemand ein handy verkauft, mark xy, schreib groß und fett "SIMLOCK D1/NUR FÜR D1/KEIN VERTRAG!"
auf vier fotos ist deutlich zu sehen das es sich um ein xtra pack handelt.
in der beschreibung steht dann nochmal "xtra pack.. ohne sim.. mit simlock" etc.
jetzt kauft jemand dieses handy, überweist den betrag, er bekommt es und beschwert sich dass das handy simlock hat bzw mit seine simkarten nicht geht.
kann er mir da was anhaben, ich mein rechtlich.. sind ja nur um die 40€is um die´s geht.. ich mein mein anwalt würd sich freuen wenn er mal wieder arbeit hat, aber im allgemeinen gilt bei ebay doch kein handelsrecht also auch kein rücktrittsrecht..