o2 Kündigung abgelehnt. Was nun?

  • fordert o2 immer das Handy zurück ? Und dürfen die das es sind doch 2 Vertäge die man abgeschlossen hat?

  • Der Passus mit dem Rücksenden der "Hardware" ist Standard... Was anderes habe ich selber nicht gesehen - was steht genau drin - und wann hast Du verlängert, Handy bekommen und wann kam das Barring?

  • Das Barring kam bestimmt vor der Verlängerung oder noch nicht... :D


    Zitat

    Original geschrieben von maestro
    Der Passus mit dem Rücksenden der "Hardware" ist Standard... Was anderes habe ich selber nicht gesehen - was steht genau drin - und wann hast Du verlängert, Handy bekommen und wann kam das Barring?

    o namorico
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  • Nein, VVL erfolgte ca vor 3 Monaten, das Barring in meiner Region dann Anfang April.
    Hab jetzt mal geschrieben dass ich bereit bin 100 Euro zu zahlen, mehr nicht.
    Was meint ihr?

  • Zitat

    Original geschrieben von benny1893
    Nein, VVL erfolgte ca vor 3 Monaten, das Barring in meiner Region dann Anfang April.
    Hab jetzt mal geschrieben dass ich bereit bin 100 Euro zu zahlen, mehr nicht.
    Was meint ihr?


    Ich meine, dass hättest du besser nicht tun sollen. Damit erkennst du deren Forderung grundsätzlich an. Insofern verlängerst du dadurch das ganze und musst sogar im Zweifel einen Anwalt bemühen, da sie so sehen können, dass du tendentiell ohne Anwalt wohl alles hinnehmen wirst.


    Du musst denen nichts zahlen, weder fürs Handy, noch für den momentan laufenden Vertrag. Seit bestehen des Ausfalls hast du ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.


    Kündigen aus wichtigem Grund-Einzugsermächtigung entziehen und ggf. Mahnbescheiden widersprechen. O2 müsste dann vor Gericht, wenn sie Geld wollen. Das werden sie angesichts der Faktenlage nicht tun, weil es aussichtslos wäre.

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