o2 Kündigung abgelehnt. Was nun?

  • Beschwerden bringen da nichts. Wenn einmal abgeschaltet kann es nicht mehr Rückgängig gemacht werden.
    Die Hotline hat doch schon seit Ewigkeiten die 0179/55222


    Andi

  • Tipp Anwalt holen, der soll sich das im Link zitierte Urteil ziehen (zumindest das Aktenzeichen), dann ein Formbrief und schwupp ist man raus.


    http://www.computerwoche.de/kn…ireless/handy_pda/545947/


    Oder ganz einfach folgenden Satz zitieren:"Am Wohnort des Klägers wäre mobiles Telefonieren unproblematisch möglich, wenn die Beklagte dies nicht durch die Sperrung des D1-Netzes unterbinden würde."

    "Jeder, der wie ich ein fanatischer Liebhaber der Kleinelektronik ist, weiß, dass man Geräte alle paar Wochen wechseln muss, will man den Zustand tiefer Befriedigung erhalten, den diese Objekte in frischem Zustand erzeugen." Dieter Nuhr - wie recht er doch hat!!

  • Hier wird zum Teil mal wieder gefährliches Halbwissen verbreitet...


    Ich würde an Deiner Stelle einfach noch ein paar mal anrufen und sachlich argumentieren, so kommst Du am besten zu Deinem Ziel.

    Handy: N82 titanium warm

  • Klappt nicht wirklich - Telefon war hier nahezu unmöglich.


    Mein Rat: Setz einen Brief auf (außerordentliche Kündigung), mit der klaren Darlegung des Falles und Widerruf der Einzugsermächtigung und dem sachlichen Hinweis, dass du aufgrund der außererdentlichen Kündigung (datieren!) keine Zahlungen mehr leisten wirst und es notfalls auf eine gerichtliche Einigung ankommen lässt.


    Weiteres Procedere: Der Mahnung später dann nochmals widersprechend, mit Verweis auf die Kündigung und die Erklärung, dass weiterhin keinerlei Zahlungen mehr erfolgen, da das Vertragsverhältnis beendet ist. Dann kann es irgendwann zu einem Mahnbescheid/Gerichtsentscheidung kommen. Da es eine umstrittene Forderung ist, gibts auch keinen Schufa-Eintrag.


    Mit was Du allerdings leben müsstest: braucht Nerven, ggf. Anwalt, ggf. auch Kosten - gewonnen ist da noch nichts... - d.h. Risiko!!!

  • So mein Anwalt hat mir mal das Aktenzeichen raus gelassen: Das Amtsgericht München hat mit Urteil (Az. 244 C 12693/07) durch die
    Richterin am Amtsgericht Dr. Holzing entschieden, dass bei Sperrung
    der D1-Netz Nutzung (vorliegend am Wohnort der Kläger) ein Festhalten
    am Vertrag nicht weiter zumutbar ist.


    Jetzt kommt es drauf an, was Ihr draus macht... :p

    "Jeder, der wie ich ein fanatischer Liebhaber der Kleinelektronik ist, weiß, dass man Geräte alle paar Wochen wechseln muss, will man den Zustand tiefer Befriedigung erhalten, den diese Objekte in frischem Zustand erzeugen." Dieter Nuhr - wie recht er doch hat!!

  • Das sind doch Einzelfallentscheidungen, und noch dazu von einem "kleinen" Amtsgericht die keine pauschale Bedeutung haben.


    Ich rate immer noch dazu den Weg der Kommunikation mit o2 zu suchen um solche Probleme aus der Welt zu schaffen.

    Handy: N82 titanium warm

  • Zitat

    Original geschrieben von maestro
    Mit was Du allerdings leben müsstest: braucht Nerven, ggf. Anwalt, ggf. auch Kosten - gewonnen ist da noch nichts... - d.h. Risiko!!!

    ...und mit der Tatsache, wohl auf absehbare Zeit keinen neuen Vertrag bei dem Laden zu bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    ...und mit der Tatsache, wohl auf absehbare Zeit keinen neuen Vertrag bei dem Laden zu bekommen.


    Er hat doch eh keinen Empfang ;)

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