ZitatOriginal geschrieben von Metzger80
Was ein Quatsch! Durch die Kündigung des Kunden ist das Vertragsverhältnis nicht sofort beendet. Das bedarf dann schon der Zustimmung des anderen Vertragspartners.
Nix quatsch. Eine ausserordentliche Kündigung wg. nichterbringung einer Vertraglichen Leistung oder wg. nicht Zumutbarkeit der Weiterführung des Vertrages aus wichtigen Grund bedarf natürlich NICHT der Zustimmung des Vertragspartners.
Das wäre ja auch noch schöner !
Das ganze setzt natürlich einige Dinge vorraus (Fristsetzung zur wiederherstellung der Leistung, ...), die man prüfen und durchführen muss. Kurz: Man muss sich der Sache sicher sein. Und da wird man im Zweifel, wenn man sich nicht selbst belesen will, einen Anwalt brauchen.