Hallo,
wegen dem D1 Barring ist bei mir zuhause Funkstille. Ausbau findet frühstens Mitte 09 statt. Dewegen habe ich o2 eine außerordentliche Kündigung geschickt. Jedoch wurde mir diese abgelehnt. Was kann ich nun tun um da raus zu kommen?
Andi
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Hallo,
wegen dem D1 Barring ist bei mir zuhause Funkstille. Ausbau findet frühstens Mitte 09 statt. Dewegen habe ich o2 eine außerordentliche Kündigung geschickt. Jedoch wurde mir diese abgelehnt. Was kann ich nun tun um da raus zu kommen?
Andi
versuchs mit einem freundlichen, aber bestimmten schreiben an die Geschäfsführung.
Falls das nicht klappt, downgraden falls möglich und den nächsten Vertrag nicht mehr bei dem Verein abschliessen.
Ruf doch einfach die o2 Hotline an. Wenns beim ersten Mitarbeiter nicht klappt, dann ruf wieder und wieder und...
Ist ja kostenlos
Wenn Du den Zugang und Inhalt der Kündigung beweisen kannst (Kopie und zumindest Einlieferungsbeleg des Einschreibens), dann laß einfach sämtliche künftigen Lastschriften zurückbuchen und berufe Dich ggf. auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Allerdings wirst Du Deine Rufnummer ohne Anerkenntnis der Kündigung oder Gerichtsurteil wohl nicht von O2 wegportieren können und evtl. verpaßt Dir O2 einen Negativeintrag in irgendwelchen Auskunfteien, hinsichtlich dessen Du ggf. natürlich einen Unterlassungsanspruch besäßest.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann würde ich auf Konfrontation gehen, ansonsten vielleicht doch noch ein paar Anrufversuche bei der Hotline unternehmen.
ZitatOriginal geschrieben von Timeslot
Wenn Du den Zugang und Inhalt der Kündigung beweisen kannst (Kopie und zumindest Einlieferungsbeleg des Einschreibens), dann laß einfach sämtliche künftigen Lastschriften zurückbuchen und berufe Dich ggf. auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Was ist das denn für ein Rat? Ein Vertragsverhältnis ist doch nicht beendet, nur weil ein Vertragspartner nachweisen kann, dass seine Kündigung zugestellt wurde. Wenn O2 der Kündigung nicht zustimmt, läuft der Vertrag natürlich bis zum Ende der Mindesvertragslaufzeit weiter. Hier zu raten, einfach die vereinbarten Gebühren nicht mehr zu zahlen, ist rechtlich - sagen wir mal - etwas bedenklich...
Viele Grüße,
Julian
Keine Rechtsberatung sondern Allgemeinwissen:
Eine Kündigung ist eine klassische einseitige Willenserklärung und bedarf daher nicht der Zustimmung der anderen Partei.
Die Frage ist eher, ob die Kündigung an dieser Stelle des Vertragsverhältnisses möglich ist.
Bei teltarif hiess es zum D1 barring, daß sie mit den opfern kulant umgehen wollen, doch scheinbar geschieht dies in diesem Fall nicht.
Du Solltest dich mal an die teltarif Redaktion wenden, da gibt es eine Rubrik namens teltarif hilft!
Vielleicht helfen sie dir weiter, mit den Journalisten als Vermittler stehst du etwas besser dar.
Gruss mayday7
Nicht die Flinte ins Korn werfen, die lehnen immer und pauschal erst mal ab.
Die meinen nämlich, Du willst den Vertrag aus anderen Gründen loswerden.
Du musst Dich nur harnäckig darauf berufen, daß es vorher gut ging und nun eben nicht mehr durch deren Schuld.
Hab gerade nochmal angerufen weil das Schreiben noch nicht da ist. Soll angeblich seit Fr. raus sein. Laut dem Typen würde das Nutzungsverhalten geprüft und wie man wo eingebucht ist und wie man telefoniert. Und daraus resultiert, dass es kein ordentlicher Grund ist. :mad:
Andi
Aber an teltarif hab ich auch schon gedacht.
ZitatOriginal geschrieben von Timeslot
Wenn Du den Zugang und Inhalt der Kündigung beweisen kannst (Kopie und zumindest Einlieferungsbeleg des Einschreibens), dann laß einfach sämtliche künftigen Lastschriften zurückbuchen und berufe Dich ggf. auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Was ein Quatsch! Durch die Kündigung des Kunden ist das Vertragsverhältnis nicht sofort beendet. Das bedarf dann schon der Zustimmung des anderen Vertragspartners. Schon mal was von einer (Mindest-)Vertragslaufzeit gehört?
Die Netzbetreiber geben in ihren AGBs keine Garantie auf 100%igen Netzempfang und können es auch nicht.
Wie mein Vorredner bereits sagte: Freundlich an das Beschwerdemanagement der Geschäftsführung wenden und abwarten. Die reagieren normalerweise ziemlich schnell...
Sollte das nicht klappen, kannst du es ja unter Zuhilfenahme einer Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden, versuchen.
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