o2 Kündigung abgelehnt. Was nun?

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Was ein Quatsch! Durch die Kündigung des Kunden ist das Vertragsverhältnis nicht sofort beendet. Das bedarf dann schon der Zustimmung des anderen Vertragspartners.


    Nix quatsch. Eine ausserordentliche Kündigung wg. nichterbringung einer Vertraglichen Leistung oder wg. nicht Zumutbarkeit der Weiterführung des Vertrages aus wichtigen Grund bedarf natürlich NICHT der Zustimmung des Vertragspartners.


    Das wäre ja auch noch schöner !


    Das ganze setzt natürlich einige Dinge vorraus (Fristsetzung zur wiederherstellung der Leistung, ...), die man prüfen und durchführen muss. Kurz: Man muss sich der Sache sicher sein. Und da wird man im Zweifel, wenn man sich nicht selbst belesen will, einen Anwalt brauchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rudi78
    Nix quatsch. Eine ausserordentliche Kündigung wg. nichterbringung einer Vertraglichen Leistung oder wg. nicht Zumutbarkeit der Weiterführung des Vertrages aus wichtigen Grund bedarf natürlich NICHT der Zustimmung des Vertragspartners.


    Das wäre ja auch noch schöner !


    Das ganze setzt natürlich einige Dinge vorraus (Fristsetzung zur wiederherstellung der Leistung, ...), die man prüfen und durchführen muss. Kurz: Man muss sich der Sache sicher sein. Und da wird man im Zweifel, wenn man sich nicht selbst belesen will, einen Anwalt brauchen.


    Dann lies dir bitte erstmal die AGBs durch, bevor du von einer "Nichterbringung einer vertraglichen Leistung" sprichst.
    Die Netzbetreiber können keine 100%ige Netzabdeckung versprechen und tun dies auch nicht.

    Zitat

    4.3. Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen können aufgrund behördlicher Anord-nungen, aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographi-sche Umstände oder aus Gründen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z.B. Wartungs- und In-standsetzungsarbeiten, sowie in Fällen höherer Gewalt, zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein. O2 wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Störungen dieser Art bald-möglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken.


    Ärgerlich ist dies allemal, aber hier kann man nur auf Kulanz hoffen.
    Wenn ich guten Empfang habe, umziehe und dort plötzlich keinen Empfang mehr habe, kann ich auch nicht wegen nicht erbrachter Leistung kündigen.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Mittlerweile gilt wohl auch nicht mehr die uneingeschränkte Pauschalausrede
    bezüglich "Funkversorgung kann nicht überall und jederzeit gewährt werden".


    Mittlerweile gibt es Urteile, nach denen sich die NBs darauf nicht mehr berufen können, da die Netze mittlerweile als "flächendeckend" beworben werden.


    Ich würde zumindest mal die Karte des Gebietes um das es geht mitschicken.
    Vielleicht sogar den betreffenden Funkmast, der jetzt gesperrt ist und den
    nächsten, den man nicht erreicht.


    Pauschal anzugeben, wegen D1 Barring nicht mehr telefonieren zu können, halt ich etwas für zu wenig aussagekräftig.


    MfG

  • setz mal ein Schreiben mit dem wort 'vertragsauflösung' auf, dann gehts an eine bessere Abteilung. Tipp einer kompetenten Hotlinerin.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80


    Wenn ich guten Empfang habe, umziehe und dort plötzlich keinen Empfang mehr habe, kann ich auch nicht wegen nicht erbrachter Leistung kündigen.


    Wenn du nicht umziehst und plötzlich keinen Empfang mehr hast aber schon ... (und natürlich ohne daß dein Vetragspartner zustimmen muß, sonst könnte man die "außerordentliche" Kündigung ja gleich abschaffen)

    Hier stand eine Signatur.

  • Hab im Zuge des Barrings im Bekannten- und Kollegenkreis insgesamt bei 7 Verträgen um Vertragsaufhebung gebeten.
    6 davon gingen klar, der 7. wird nicht beendet.
    Nachfrage bei der Hotline (da ich wegen einem anderen Vertrag auch was hatte, sprach ich mit der Premiumkundenhotline):
    Die Überprüfung hat ergeben, dass bei diesem Vertrag nur wenig über T-Mobile telefoniert wurde, bei den anderen Verträgen dagegen sehr viel.


    Vielleicht ist das hier eine ähnliche Situation?


    Dann natürlich ist es meiner Meinung nach nur logisch und gerecht, wenn man nicht rauskommt aus dem Vertrag. Denn offensichtlich ist man ja selber nicht/kaum betroffen und volle 100% gibts eben mal nicht, wie ja schon öfter hier erwähnt wurde.


    Traurig, aber wahr.


    Allerdings glaube ich, dass man mit der Hotline ggf. konstruktive Lösungen finden kann, wenn man selber bereit ist zu Kompromissen ist. Ich hab übrigens bei allen 7 Verträgen nicht gekündigt oder Auflösung beantragt, sondern darum gebeten. Vielleicht ein subjektiver Eindruck, aber für den nicht aufglösten Vertrag hab ich zumindest einen großzügig bemessenen Ausgleich bekommen, ohne meinerseits danach zu fragen.


    Danke, O2!


    Gruß,


    bladilo

  • Da sich das Handy ja automatisch bei o2 einbucht sobald es nur ein klein wenig o2 Netz findet, war ich zuhause auch meistens bei o2 eingebucht. Ich mach mir doch nicht jedes Mal die Mühe wenn ich nach hause komme und buche manuell bei t-mobile ein. Wenn ich mal telefonieren wollte bin ich irgendwo im Haus hingegangen wo ich kein o2 habe (meist reicht es wenn ich es in die Hand nehme) und dann hat es sich umgebucht. Es ist aber eine Sauerei, dass Leute, die 10 mal am Tag telefonieren raus gelassen werden, und welche die weniger telefonieren nicht raus gelassen werden. Ich hab dem von der Hotline auch gesagt, wenn ich kein Empfang habe, gibt es auch keinen Nutzungsnachweis. Schließlich benutz ich dann das Festnetz anstatt stundenlang zu probieren übers Handy Verbindung zu bekommen.


    Andi

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Dann lies dir bitte erstmal die AGBs durch, bevor du von einer "Nichterbringung einer vertraglichen Leistung" sprichst.
    Die Netzbetreiber können keine 100%ige Netzabdeckung versprechen und tun dies auch nicht.


    Vorweg: Nicht alle AGB haben immer 100%ig so vor dem BGB und dem Gerichten bestand.


    In diesem Fall: Es gibt Urteile, die deine Auslegung Bestätigen mit dem kleinen aber feinen Unterschied, das beim Wegfall (! - muss also vorher da gewesen sein) der Mobilfunkversorgung an der gleichgebliebener Wohnanschrift der Netzbetreiber seinen Grundversorgungsauftrag nicht mehr Nachkommt. Und dann kann man sehr wohl Kündigen, und sollte sich sich natürlich auch um Kulanz bemühen.


    Kannst dich ja da gerne mal Informieren :-) Aber es ist so, das kannst Du mir schon glauben.


    @All: Ich denke diese Geschichte mit dem "schaun wieviel im T-Mobile telefoniert wurde", ist nur einen Sache, um einen Entscheidungshilfe zu geben. Ein normaler Mitarbeiter, der mit Kündigungen betraut wurde, wird erstmal danach handeln. Wenn man nicht locker lässt, und seinen Auffassung klar macht, wird irgendwann jemand hinkommen, der sich genauer damit befasst und ggf. mehr Entscheidungsbefugnisse hat.


    Persönlich finde ich es schade, was O2 da für einen Stress macht ...

  • Moin,
    hatte gestern abend noch eine längere Diskusion mit nem Hotliner. Es dem Vertrag, den meine Freundin nutzt, würde ich rauskommen. Aus meinem nicht. Der Grund schlägt dem Fass den Boden aus :mad: ( Meine Freundin telefoniert recht wenig, ich ne Ecke mehr muß ich vorweg sagen) Da bei meiner Freundin kaum Nutzungen zu sehen sind und bei mir viel, gehen sie davon aus, dass meine Freundin es nicht nutzen kann, ich aber schon :confused: Sind die doof oder was? Auf jeden Fall hat die 30 minütige Diskusion nichts gebracht und ich solle mich schriftlich nochmal an die wenden. Mehr wie ne 30€ Gutschrift würde ich nicht bekommen. :mad:


    Andi

  • Wenn Du die Verträge beide loswerden willst:
    Erst den von der Freundin genutzten auflösen, hier soll es ja gehen. Dann den bisher von dir genutzten Vertrag der Freundin geben, diese kann den Vertrag ja dann auch "nicht im vollen Umfang nutzen" :D . Nach einiger Zeit nochmal für diesen Vertrag probieren.

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