Kleinunternehmer und Wohnung anmieten.

  • Hallo, alle beisammen und nun zu meiner Frage.


    Ich bin seit Mitte dieses Jahres selbstständig und möchte eine Wohnung mieten,
    die Schufa-Verbraucherauskunft / Basisscore 97% und die Branchenscores 95% habe ich mir mitteilen lassen.
    Soweit so gut.
    Aber ich kann mein Gehalt natürlich noch nicht nachweisen, leisten kann ich mir die Wohnung.
    Müsste ich gegenfalls einen Bürgen in den Mietvertrag mit einsetzen lassen?

  • Willkommen bei TT! :)


    Woher sollen wir hier bei TT wissen können, was der jeweilige Vermieter im konkreten Fall als Sicherheit verlangt? :confused:


    Unsere Glaskugel ist leider ausser Betrieb... ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Ich denke, daß ein Bürge in Deinem Fall durchaus üblich ist. Ich würde niemand ne Wohnung vermieten, der mir sein Gehalt nicht nachweisen kann. Eventuell auch noch Auskunft vom Vorvermieter.

  • Wir können aber nicht wissen, ob sich der Vermieter überhaupt auf das Hilfskonstrukt eines Bürgen einlassen würde.


    Manche Vermieter haben keinen Bock drauf, sich ihre Kohle im Fall des Falles vom Bürgen mühsam einzutreiben, und bevorzugen daher Mieter, deren Solvenz auch ohne Bürgen gegeben ist.


    Daher eben mein obiger Hinweis.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Du kannst doch sicherlich nachweisen, was Du als Einkommen hast.


    Kontoauszug wäre z.b. eine Möglichkeit, wo ersichtlich ist das jeden Monat Geld drauf kommt. Kannst ja den kopieren und alles abschwärzen ausser die Einnahmen.

  • Re: Kleinunternehmer und Wohnung anmieten.


    Zitat

    Original geschrieben von Certificate
    Aber ich kann mein Gehalt natürlich noch nicht nachweisen, leisten kann ich mir die Wohnung.


    Dafür gibt es die GuV Rechnung.


    Als Sicherheit für den Vermieter dient eigentlich die Mietkaution in Höhe von maximal drei Netto-Monatsmieten.

  • Re: Re: Kleinunternehmer und Wohnung anmieten.


    Zitat

    Original geschrieben von MaxFriendsGenion
    Dafür gibt es die GuV Rechnung.


    Als Sicherheit für den Vermieter dient eigentlich die Mietkaution in Höhe von maximal drei Netto-Monatsmieten.


    Ganz ehrlich: Kein Vermieter der noch ganz bei klarem Verstand ist, verlässt sich auf drei kümmerliche Monatsmieten als Sicherheit.


    Auch eine GuV (oder BWA), die sich auf eine lediglich 4 - 5monatige Selbstständigkeit bezieht, wird nur sehr sehr dürftig als Sicherheit dienen können.


    Bei der nicht zu vernachlässigenden Gefahr sich Mietnomaden einzufangen, sind die Anforderungen an den Nachweis sich die Wohnung tatsächlich auch dauerhaft leisten zu können (und dann auch zu zahlen) gestiegen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Re: Re: Re: Kleinunternehmer und Wohnung anmieten.


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Ganz ehrlich: Kein Vermieter der noch ganz bei klarem Verstand ist, verlässt sich auf drei kümmerliche Monatsmieten als Sicherheit.


    Auch eine GuV (oder BWA), die sich auf eine lediglich 4 - 5monatige Selbstständigkeit bezieht, wird nur sehr sehr dürftig als Sicherheit dienen können.


    Bei der nicht zu vernachlässigenden Gefahr sich Mietnomaden einzufangen, sind die Anforderungen an den Nachweis sich die Wohnung tatsächlich auch dauerhaft leisten zu können (und dann auch zu zahlen) gestiegen.


    Das kann man so pauschal nicht sagen, kommt auch immer auf die Wohngegend an, in vielen Städten sind Vermieter froh, überhaupt jemanden zu bekommen. Im Übrigen muss man (aus Vermietersicht) mit Bürgschaften aufpassen: auch diese dürfen nicht unbegrenzt sein, sondern höchstens 3 Monatsmieten betragen, sonst sind sie unwirksam und man hat gar keine Sicherheit.

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