Hi,
ich habe mir vor kurzem von einem Kumpel aus der Schweiz ein iPhone kaufen lassen für umgerechnet 390€ und der will es mir dann demnächst mitbringen wenn er wieder nach Deutschland kommt. Nun passt es ja auch wunderbar, dass ab 1.12 neue Zollbestimmungen gelten und beim iPhone auchnoch in der neuen Freibetragsgrenze liegt.
Hier lässt sich die neue Regelung einsehen:
http://www.zoll.de/a0_aktuelle…verkehr_dez_08/index.html
Eine Frage habe ich dazu jedoch:
ZitatDie Freimengen von Reisemitbringseln, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EG Ländern einführen darf, werden neu festgesetzt. So erhöht sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisende auf 430 Euro.
Das würde ich so interpretieren, dass weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer anfallen! Seht ihr das auch so?
Im Postverkehr ist es dagegen eindeutig ausgewiesen, dass die Einfuhrumsatzsteuer weiterhin ab 22€ berechnet wird!
Vielleicht kennt sich hier ja jemand genauer mit der Materie aus und kann mir hier am besten auch eine verlässliche Quelle nennen bei der es etwas genauer geschildert wird.
Thx im Vorraus!
verhohner