Fragen zu: Fest angestellt + selbständiges Nebengewerbe?

  • Tach,


    ich hab leider keine Ahnung von Steuer- oder Arbeitsrecht.


    Ist es möglich neben der Festanstellung im selben Betrieb auch selbständig auf Rechnung für eine ganz andere Tätigkeit zu arbeiten?


    Also angenommen ich arbeite im Büro fest angestellt und mache noch den Hausmeister (oder eben was anderes, was nichts mit meiner Festanstellung zu tun hat) auf Rechnung. Melde also ein Nebengewerbe an.
    Dies wird zwischen 10 und 30 % meines Bruttolohns ausmachen.
    Geht das?


    Ich bekam das Stichwort Scheinselbständigkeit, weil ich beim Nebengewerbe eben nur einen Auftraggeber habe. Meine Logik (wie gesagt, kein Fachwissen) sagt mir, daß es irrelevant ist, da es ja nicht meine Haupteinnahmequelle ist...


    Bitte nur echtes Fachwissen posten, mit Einschätzungen kann ich leider nichts anfangen... am besten gleich mit entsprechenden Paragraphen.


    Schon mal vielen Dank!

  • Nebentätigkeit oder Gewerbe ? Das sind 2 verschiedene Dinge.


    Du könntest durchaus als Mechaniker bei Opel am Band stehen und abends in Teilzeit als Hausmeister in einer Spielothek arbeiten. Solange beide Arbeitgeber Ihr OK gegeben haben ist das kein Problem.


    Du kannst auch in der Woche als Mechaniker arbeiten und an den Wochenenden als gewerblicher Händler auf Flohmärkten Waren verkaufen. Wenn der AG informiert ist, kein Problem.


    Sag doch mal was Du konkret anstrebst...

  • Ich möchte mich nebenher selbständig machen, eben für eine Tätigkeit in der selben Firma, allerdings hat die Tätigkeit nichts mit meinem Job als Festangestellter zu tun.
    Hab jetzt aber schon mit nem Steuerberater telefoniert (Ihr wart einfach zu langsam ;)). Also das Problem mit der Scheinselbständigkeit besteht weiterhin, wenn ich nur einen Auftraggeber habe. Also muß ich auf jeden Fall mindestens einen weiteren Auftraggeber finden...

  • Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    Ich möchte mich nebenher selbständig machen, eben für eine Tätigkeit in der selben Firma, allerdings hat die Tätigkeit nichts mit meinem Job als Festangestellter zu tun.
    Hab jetzt aber schon mit nem Steuerberater telefoniert (Ihr wart einfach zu langsam ;)). Also das Problem mit der Scheinselbständigkeit besteht weiterhin, wenn ich nur einen Auftraggeber habe. Also muß ich auf jeden Fall mindestens einen weiteren Auftraggeber finden...


    2 Auftraggeber:


    arbeitest du bei einer Gmbh & Co KG ?


    dann hättest du die GmbH und die Gmbh & Co KG als Auftraggeber...


    weiß aber nicht ob das zählt

  • Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    Also muß ich auf jeden Fall mindestens einen weiteren Auftraggeber finden...


    Und damit ist es nicht getan, auch wenn die Vermutungsregelung aus dem alten § 7 Abs. 4 SGB IV weggefallen ist gelten die Kriterien immer noch zur Beurteilung d.h. wenn vom gesamten Umfang der selbstständigen Tätigkeit 5/6 des Umsatzes mit einem Auftraggeber gemacht werden wird trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellt.


    Des Weiteren wäre auch die Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers ein Problem, wenn Du also 3/4 Deiner Zeit bei dem einen AG verbringst und Dir dann dort vor Ort einfach Abends für eine Stunde die "Selbständigkeitskappe" aufsetzt reicht das nicht aus.


    Weiß Dein AG denn schon von seinem Glück? Dieser kann anders als der AN nämlich für wesentlich länger in Regress genommen werden wenn nachträglich eine Scheinselbständigkeit unterstellt bzw. nachgewiesen wird. I.d.R. haben AG`s daher an solchen Konstruktionen bei deinen ein festangestellter AN auch noch auf selbständig macht eher wenig bis kein Interesse (zumindest nicht wenn sie die Rahmenbedingungen kennen).


    Das ganze ist relativ kompliziert und daher ist ein Forum hier auch nur bedingt der richtige Ort sowas zu erörtern (mal ganz davon ab dass ich das Eingangsposting auch schon relativ anmaßend finde...). Setz Dich mit Deinem Steuerberater und Deinem AG hin und klärt untereinander ob das realisierbar ist oder nicht.

  • Ich klär sowieso alles noch mit einem Steuerberater und mit einem Anwalt ab. Ich will ja meine Festanstellung nicht durch so etwas gefährden. Von daher werde ich auf jeden Fall mit meinem AG reden und wenn er das verbietet, dann hat sichs sowieso erledigt...


    Sorry, aber was ist an meinem Eingangsposting anmaßend? Die Bitte nach Fachwissen anstatt Vermutungen oder "ich hab mal gehört"?
    Ehrlich gesagt, wollte ich eben einfach von Fachleuten - die es hier ja offensichtlich gibt - beraten werden und keine Vermutungen von Nicht-Fachleuten.
    Sorry, wenns blöd rüber kam.

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