Handyscout Kostnix Aktion

  • jap. aba ich habe nicht auf meinen namen bestellt, sondern auf freundes, und der ist ukrainer, die wohlen demzufolge seinen pass sehen :D plus anmeldebescheiniegung und aufenthaltserlaubnis

  • habt ihr euch schon mal die agbs durchgelesen? da steht zb dass die die kosten für die verträge während den 24 monaten ändern dürfen, zwar bekommt man eine schriftliche mitteilung aber wenn diese zb angelich rausgeschickte wurde und nie ankommt zahlt man dann zb auf einmal 50€ monatlich GG.. kann laut den agbs passieren, macht euch das keine sorgen?...

  • Zitat

    Original geschrieben von chris111
    habt ihr euch schon mal die agbs durchgelesen? da steht zb dass die die kosten für die verträge während den 24 monaten ändern dürfen, zwar bekommt man eine schriftliche mitteilung aber wenn diese zb angelich rausgeschickte wurde und nie ankommt zahlt man dann zb auf einmal 50€ monatlich GG.. kann laut den agbs passieren, macht euch das keine sorgen?...


    Da haben wir doch schon einen Haken! Für mich klingt das so, als wenn es egal ob die Post ankommt oder nicht, die dürfen im Prinzip alles machen in ersten 24 Monaten. Klingt sehr seltsam für mich.....


    Was meint ihr dazu?

  • Zitat

    Original geschrieben von chris111
    habt ihr euch schon mal die agbs durchgelesen? da steht zb dass die die kosten für die verträge während den 24 monaten ändern dürfen, zwar bekommt man eine schriftliche mitteilung aber wenn diese zb angelich rausgeschickte wurde und nie ankommt zahlt man dann zb auf einmal 50€ monatlich GG.. kann laut den agbs passieren, macht euch das keine sorgen?...


    Sind solche vereinbarungen auch bei anderen händlern vorhanden? Also da sollte man mal tatsächlich nachforschen. Dürfen solche änderungen überhaupt z.B. per email mitgeteilt werden? Wer muss den nachweis erbringen ob und wann so eine mitteilung zugestellt wurde?


    1.3 The Phone House kann diese Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibung oder die Preisliste von The Phone House ändern, indem die Änderungen dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Sofern der Kunde nicht binnen 4 Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch gegen einzelne oder alle Änderungen erhebt, gelten die mitgeteilten Änderungen als vom Kunden genehmigt. The Phone House wird den Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf den Beginn der Frist und die Bedeutung und die Folgen seines Schweigens hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt.

  • Email dürfte in so einem Falle nicht rechtskräftig sein. Bin aber kein Jurist... vielleicht weiß da jemand besser Bescheid.

  • Zitat

    Original geschrieben von Woler
    1.3 The Phone House kann diese Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibung oder die Preisliste von The Phone House ändern, indem die Änderungen dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Sofern der Kunde nicht binnen 4 Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung ...


    Da steht "seit Zugang".


    Meines Erachtens ist The Phone House dann in der Beweispflicht, dass die Änderungsmitteilung auch angekommen ist.

  • Bei mir waren Rechnung Lieferschein etc. nicht dabei,jedenfalls konnte er mir
    keine geben,weil diese separat per post kommen,aber einige haben das bei Lieferung erhalten!) Weiss jemand ob das unterschiedlich gemacht wird oder is da was falsch gelaufen?

  • Heute einen Anruf bekommen, ich solle doch bitte eine aktuelle Gehaltsabrechnung an eine Faxnummer schicken.
    Scheint deshalb zu sein, weil ich das Angebot 2 mal abgeschlossen hab.
    Das war mir dann zu unseriös, früher hat es eine Schufa-Auskunft auch getan, was ich verdiene, geht die nen Scheiß an. Hab dann direkt einen Widerruf hingefaxt, laut Fernabsatzgesetz hab ich da ja 14 Tage das Recht dazu. Als ich heim kam, wollten Sie mir schon das Paket zustellen, Zettel im Briefkasten.
    Hab da jetzt angerufen und die Annahme verweigert, wie ich es auch auf meinem Fax angekündigt habe.


    Ich hoffe, dass das jetzt alles klappt, aber solange die keinerlei Unterschrift von mir haben, können die mir ja wenig...

  • Zitat

    Original geschrieben von tontraeger
    Die AGB-Klausel, dass die Preise in der MVLZ erhöht werden können, ist IMHO unwirksam.


    Nach welchem Recht stützt du deine Aussage. Wenn ich in meinen AGB's exakt darauf hinweise und diese bei Vertragsabschluss akzeptiert werden können die das sehr wohl so machen.

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